Hallo Allerseits
ich habe eine Frage zur Behinderten-Pauschalbetrag.
Wird dieser Betrag von dem gemeinsamen Einkommen/gezahlten Lohnsteuer der Eheleute abgezogen oder wird nur den direkt Betroffen die Pauschale „gutgeschrieben“. Loht sich der Wechsel der Steuerklassen wenn der Behinderte weniger Lohnsteuer im Jahr abführt als die Pauschale ist.
Vielen Dank für die Antworten
hallo loschus
Wird dieser Betrag von dem gemeinsamen Einkommen/gezahlten
Lohnsteuer der Eheleute abgezogen oder wird nur den direkt
Betroffen die Pauschale „gutgeschrieben“.
im lohnsteuerermäßigungsverfahren kann nur derjenige, dem der behindertenpauschbetrag zusteht, sich den freibetrag auf der lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Loht sich der
Wechsel der Steuerklassen wenn der Behinderte weniger
Lohnsteuer im Jahr abführt als die Pauschale ist.
insofern kann es sich lohnen, von steuerklasse 3 nach steuerklasse 4 oder 5 zu wechseln.
im einkommensteuer-veranlagungsverfahren (also wenn du deine einkommensteuererklärung abgibst) profitiert auch der ehegatte vom behindertenpauschbetrag, wenn er mit dir zusammenveranlagt wird. dann wird der behindertenpauschbetrag als „außergewöhnliche belastung“ bei der ermittlung des „zu versteuernden einkommens“ berücksichtigt.