Behinderten-Pauschalbetrag geltend machen

Von: , Frage gestellt am Do, 4. Sep 2003

Hallo Allerseits
ich habe eine Frage zur Behinderten-Pauschalbetrag.
Wird dieser Betrag von dem gemeinsamen Einkommen/gezahlten Lohnsteuer der Eheleute abgezogen oder wird nur den direkt Betroffen die Pauschale "gutgeschrieben". Loht sich der Wechsel der Steuerklassen wenn der Behinderte weniger Lohnsteuer im Jahr abführt als die Pauschale ist.

Vielen Dank für die Antworten

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 51 Minuten 0 hilfreich
    Re: Behinderten-Pauschalbetrag geltend machen

    hallo loschus Wird dieser Betrag von dem gemeinsamen Einkommen/gezahlten
    Lohnsteuer der Eheleute abgezogen oder wird nur den direkt
    Betroffen die Pauschale "gutgeschrieben".
    im lohnsteuerermäßigungsverfahren kann nur derjenige, dem der behindertenpauschbetrag zusteht, sich den freibetrag auf der lohnsteuerkarte eintragen lassen.

    Loht sich der Wechsel der Steuerklassen wenn der Behinderte weniger
    Lohnsteuer im Jahr abführt als die Pauschale ist.
    insofern kann es sich lohnen, von steuerklasse 3 nach steuerklasse 4 oder 5 zu wechseln.

    im einkommensteuer-veranlagungsverfahren (also wenn du deine einkommensteuererklärung abgibst) profitiert auch der ehegatte vom behindertenpauschbetrag, wenn er mit dir zusammenveranlagt wird. dann wird der behindertenpauschbetrag als "außergewöhnliche belastung" bei der ermittlung des "zu versteuernden einkommens" berücksichtigt.

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