Lohnsteuererklärung nicht abgegeben

Von: , Frage gestellt am Fr, 5. Sep 2003

Hallo,

was passiert, wenn man eigentlich verpflichtet war, seine Steuer einzureichen, es aber nicht getan hat?
Konkret geht es um die Lohnsteuererklärung 2001. Im Jahr 2000 waren meine Frau und ich nicht verpflichtet, sie einzureichen. Daher haben wir wohl auch 2001 keine Aufforderung erhalten.
Normalerweise hätten wir ja im Falle der Nichtverpflichtung Zeit bis Ende 2003 gehabt, aber während ich die Erklärung fertig gemacht habe, fiel mir auf, dass wir durchaus 2001 einreichen mussten (weil nämlich einer von uns in Lohnsteuerklasse V war bzw. noch ist).
Dasselbe gilt natürlich für 2002. Als Nichtvepflichtete hätten wir bis Ende 2004 Zeit gehabt, so aber hätten wir sie bereits bis Mai einreichen müssen.
Was passiert jetzt? Verfällt 2001 komplett, oder werden "Strafabzüge" gemacht?

Hilfe!!!

Danke, HOFee

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Lohnsteuererklärung nicht abgegeben

    Was passiert jetzt? Verfällt 2001 komplett, oder werden
    "Strafabzüge" gemacht?
    hi,

    die abgabepflicht besteht weiter. du solltest schnellestens beide erklärungene einreichen. 2001 war am 31.05.2003 fällig. hier kann bestimmt ein verspätungszuschlag festgesetzt werden. wenn eine nachzahlung rauskommt sind auch zinsen zu zahlen.

    2002 ist noch nicht soooo brenzlig, du bist zwar über den termin, aber ein verspätungszuschlag wird bestimmt noch nicht festgesetzt.

    mfg vom

    showbee

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