Lohnsteuererklärung nicht abgegeben
Von: , Frage gestellt am Fr, 5. Sep 2003
Hallo,
was passiert, wenn man eigentlich verpflichtet war, seine Steuer einzureichen, es aber nicht getan hat?
Konkret geht es um die Lohnsteuererklärung 2001. Im Jahr 2000 waren meine Frau und ich nicht verpflichtet, sie einzureichen. Daher haben wir wohl auch 2001 keine Aufforderung erhalten.
Normalerweise hätten wir ja im Falle der Nichtverpflichtung Zeit bis Ende 2003 gehabt, aber während ich die Erklärung fertig gemacht habe, fiel mir auf, dass wir durchaus 2001 einreichen mussten (weil nämlich einer von uns in Lohnsteuerklasse V war bzw. noch ist).
Dasselbe gilt natürlich für 2002. Als Nichtvepflichtete hätten wir bis Ende 2004 Zeit gehabt, so aber hätten wir sie bereits bis Mai einreichen müssen.
Was passiert jetzt? Verfällt 2001 komplett, oder werden "Strafabzüge" gemacht?
Hilfe!!!
Danke, HOFee
