Bauträger - UST-Befreiung

Von: , Frage gestellt am Sa, 6. Sep 2003

Liebe Experten,

wo finde ich im Umsatzsteuer-Gesetz die Befreiung für Bauträger?
und
gilt diese Befreiung dann auch für alle Provisions-Abrechnungen und
gilt dementsprechend kein VSt-Abzug für z.B. Büroreinigung etc.?

Vielen lieben Dank für ihre Hilfe!

Nicole

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Minuten 0 hilfreich
    Re: Bauträger - UST-Befreiung

    hi nicole,

    § 4 Nr. 9a UStG: "die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen"

    der sachverhalt (bau eines neuen gebäudes ist stfr. da unter GrEStG fällt. der vorsteuerabzug entfällt dann für alle eingangsumsätze, was die selbstkosten des bauherren erhöht. es ist immer günstiger, an einen unternehmer mit vorsteuerabzugsrecht unter nutzung der option zu verkaufen. hier kommt es aber immer wieder zu problemen mit § 15a UStG (vorsteuerberichtigung), weshalb die bauherren gleich die vorsteuer "auskalkulieren".

    mfg vom

    showbee

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      das kommt drauf an...

      Hallo!

      Der Bau eines Gebäudes selbst (z. B. auf fremden Grund und Boden) ist nicht umsatzsteuerfrei!

      Wenn dagegen ein einheitliches Vertragswert vorliegt, also wenn Bauträger A dem Kunden B ein Grundstück mit (noch von ihm zu erichtenden) Gebäude verkauft, fällt Grunderwerbsteuer auf den Gesamtkaufpreis an. Nur in derartigen Fällen greift die Umsatzsteuerbefreiung. Dies dürfte bei Bauträgern meist der Fall sein.

      Der Bauträger kann für alle mit diesen umsatzsteuerfreien Verkäufen in Verbindung stehenden Aufwendungen keine Vorsteuer abziehen. Die Vorsteuer ist, soweit möglich, direkt zuzuordnen, im übrigen aufzuteilen in abzugsfähige und nicht abzugsfähige Teile.

      Ciao!
      Nemo

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