Wie verhält es sich mit der Eigenheimzulage, wenn man das Haus verkauft?
Ursprünglich wurde Eigenheimzulage beantragt und bewilligt und nun erwägt man, das Haus zu verkaufen. Wird hier nachträglich gestrichen?
gestrichen ab folgejahren. wenn du EHZ für die jahre 2000 bis 2007 bekommen solltest, das grundstück aber in 2003 verkaufst/nicht mehr eigennutzt, gibt es ab 2004 keine EHZ mehr. rückgezahlt werden muss nicht. bei neubau kommt ggf. die folgeobjektregelung des § 7 EigHZulG in betracht:
„Nutzt der Anspruchsberechtigte die Wohnung (Erstobjekt) nicht bis zum Ablauf des Förderzeitraums zu eigenen Wohnzwecken und kann er deshalb die Eigenheimzulage nicht mehr in Anspruch nehmen, kann er die Eigenheimzulage für ein weiteres Objekt (Folgeobjekt) beanspruchen. Das Folgeobjekt ist ein eigenständiges Objekt im Sinne des § 2 . Der Förderzeitraum für das Folgeobjekt ist um die Kalenderjahre zu kürzen, in denen der Anspruchsberechtigte die Eigenheimzulage für das Erstobjekt in Anspruch hätte nehmen können;“
hierzu hätte ich auch noch eine Frage und zwar wie verhält es sich denn, wenn das Folgeobjekt z.B. in 2004 verkauft wird und mittlerweile die EHZ gänzlich vom Staat gestrichen wurde (ist ja derzeit in der Diskussion…). Ich würde sagen, dass die EHZ dann für das Folgeobjekt nicht mehr gezahlt wird, da die EHZ ja grundsätzlich objektbezogen beantragt und genehmigt wird. Sehe ich das richtig?
Viele Grüße
René
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hierzu hätte ich auch noch eine Frage und zwar wie verhält es
sich denn, wenn das Folgeobjekt z.B. in 2004 verkauft wird und
mittlerweile die EHZ gänzlich vom Staat gestrichen wurde (ist
ja derzeit in der Diskussion…). Ich würde sagen, dass die
EHZ dann für das Folgeobjekt nicht mehr gezahlt wird, da die
EHZ ja grundsätzlich objektbezogen beantragt und genehmigt
wird. Sehe ich das richtig?
hi,
genau so ist es, für die folgeobjektregelung gibt es keinen „bestandsschutz“.
für welchen zeitraum wird denn eigentlich gewährt?
mal angenommen, ich hab im junigekauft, für das erste jahr
voll verkauft und will nun verkaufen:
a) oktober 2003
b) januar 2004
c) mai 2004
nee ;o) ich meinte nicht die folgeregel, sondern wie die bemessung für mein altes objekt alleine ist. reicht ein monat besitz aus, um für den gesamten zeitraum eigenheimförderung zu erhalten, ist somit die maximalfrage …
reicht ein monat
besitz aus, um für den gesamten zeitraum eigenheimförderung zu
erhalten,
rehi tin,
hättest du mal lieber einen neuen thread eröffnet. ja, wenn du ein gebäude zum 30.12. kaufst und am 31.12. einziehst (mindestvoraussetzung), dann bekommst du für das ganze jahr die EHZ. ist ein jahresbetrag. dto. bei den kinderzulagen.
hättest du mal lieber einen neuen thread eröffnet. ja, wenn du
ein gebäude zum 30.12. kaufst und am 31.12. einziehst
(mindestvoraussetzung), dann bekommst du für das ganze jahr
die EHZ. ist ein jahresbetrag. dto. bei den kinderzulagen.
hi showbee,
ja, in der tat, ein neuer thread wäre wohl verständlicher gewesen.
meine frage bezog sich jedoch - also wieder nicht deutlich genügend ausformuliert ;o( - nicht auf den bezug, sondern den „auszug“, also den verkauf.
also bsp: ich kaufe im sommer 2003
also hab ich anspruch auf ganze prämie jahr 2003
nun wandere ich aus oder sonstein grund und ich verkaufe wieder in 2004 - wie sieht es da aus?
anteilig auf den monat, oder reicht da auch ein tag aus?
wieder nicht deutlich
genügend ausformuliert ;o( - nicht auf den bezug, sondern den
„auszug“, also den verkauf.
also bsp: ich kaufe im sommer 2003
also hab ich anspruch auf ganze prämie jahr 2003
nun wandere ich aus oder sonstein grund und ich verkaufe
wieder in 2004 - wie sieht es da aus?
anteilig auf den monat, oder reicht da auch ein tag aus?
rehi,
es gilt das selbe. wenn du bereits EHZ beziehst und auch für 2004 noch bekommen würdest (weil der 8 jahreszeitraum noch nicht abgelaufen ist), dann reicht es, wenn du am 1.1. eigentümer & bewohner bist um für das gesamte jahr am 15.03. die EHZ überwiesen zu bekommen.
wenn du schon in 2003 auswanderst, solltest du zusehen, dass dein lebensmittelpunkt n.n. voll verlegt wird bzw. noch angehörige kostenfrei in der wohnung verbleiben können.
es gilt das selbe. wenn du bereits EHZ beziehst und auch für
2004 noch bekommen würdest (weil der 8 jahreszeitraum noch
nicht abgelaufen ist), dann reicht es, wenn du am 1.1.
eigentümer & bewohner bist um für das gesamte jahr am 15.03.
die EHZ überwiesen zu bekommen.
das ist ja super! da schneidet sich ja der staat bisher ins fleisch, wenn der kaufvertrag nicht auf den 1.1. lautet - dann muss er ja für den veräusserer wie erwerber ehz zahlen …
wenn du schon in 2003 auswanderst, solltest du zusehen, dass
dein lebensmittelpunkt n.n. voll verlegt wird bzw. noch
angehörige kostenfrei in der wohnung verbleiben können.
;o)
war ja nur beispielhaft, ich bleib schon hier ;o) wäre nur die frage, wie am besten einen verkauf gestalte ;o)