wieder nicht deutlich
genügend ausformuliert ;o( - nicht auf den bezug, sondern den
"auszug", also den verkauf.
also bsp: ich kaufe im sommer 2003
also hab ich anspruch auf ganze prämie jahr 2003
nun wandere ich aus oder sonstein grund und ich verkaufe
wieder in 2004 - wie sieht es da aus?
anteilig auf den monat, oder reicht da auch ein tag aus?
rehi,
es gilt das selbe. wenn du bereits EHZ beziehst und auch für 2004 noch bekommen würdest (weil der 8 jahreszeitraum noch nicht abgelaufen ist), dann reicht es, wenn du am 1.1. eigentümer & bewohner bist um für das gesamte jahr am 15.03. die EHZ überwiesen zu bekommen.
wenn du schon in 2003 auswanderst, solltest du zusehen, dass dein lebensmittelpunkt n.n. voll verlegt wird bzw. noch angehörige kostenfrei in der wohnung verbleiben können.
mfg vom
showbee