Eigenheimzulage

Von: , Frage gestellt am Sa, 6. Sep 2003

Liebe Experten,

noch eine Frage:

Wie verhält es sich mit der Eigenheimzulage, wenn man das Haus verkauft?
Ursprünglich wurde Eigenheimzulage beantragt und bewilligt und nun erwägt man, das Haus zu verkaufen. Wird hier nachträglich gestrichen?

Vielen DANK!!

Nicole

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Minuten 0 hilfreich
    Re: Eigenheimzulage

    hi,

    gestrichen ab folgejahren. wenn du EHZ für die jahre 2000 bis 2007 bekommen solltest, das grundstück aber in 2003 verkaufst/nicht mehr eigennutzt, gibt es ab 2004 keine EHZ mehr. rückgezahlt werden muss nicht. bei neubau kommt ggf. die folgeobjektregelung des § 7 EigHZulG in betracht:

    "Nutzt der Anspruchsberechtigte die Wohnung (Erstobjekt) nicht bis zum Ablauf des Förderzeitraums zu eigenen Wohnzwecken und kann er deshalb die Eigenheimzulage nicht mehr in Anspruch nehmen, kann er die Eigenheimzulage für ein weiteres Objekt (Folgeobjekt) beanspruchen. Das Folgeobjekt ist ein eigenständiges Objekt im Sinne des § 2 . Der Förderzeitraum für das Folgeobjekt ist um die Kalenderjahre zu kürzen, in denen der Anspruchsberechtigte die Eigenheimzulage für das Erstobjekt in Anspruch hätte nehmen können;"


    mfg nochmals vom

    showbee

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Eigenheimzulage

      Hallo Showbee,

      hierzu hätte ich auch noch eine Frage und zwar wie verhält es sich denn, wenn das Folgeobjekt z.B. in 2004 verkauft wird und mittlerweile die EHZ gänzlich vom Staat gestrichen wurde (ist ja derzeit in der Diskussion...). Ich würde sagen, dass die EHZ dann für das Folgeobjekt nicht mehr gezahlt wird, da die EHZ ja grundsätzlich objektbezogen beantragt und genehmigt wird. Sehe ich das richtig?

      Viele Grüße
      René [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Eigenheimzulage

        hierzu hätte ich auch noch eine Frage und zwar wie verhält es
        sich denn, wenn das Folgeobjekt z.B. in 2004 verkauft wird und
        mittlerweile die EHZ gänzlich vom Staat gestrichen wurde (ist
        ja derzeit in der Diskussion...). Ich würde sagen, dass die
        EHZ dann für das Folgeobjekt nicht mehr gezahlt wird, da die
        EHZ ja grundsätzlich objektbezogen beantragt und genehmigt
        wird. Sehe ich das richtig?
        hi,
        genau so ist es, für die folgeobjektregelung gibt es keinen "bestandsschutz".

        mfg vom

        showbee

        • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Eigenheimzulage

          für welchen zeitraum wird denn eigentlich gewährt?

          mal angenommen, ich hab im junigekauft, für das erste jahr voll verkauft und will nun verkaufen:

          a) oktober 2003
          b) januar 2004
          c) mai 2004

          danke! ;o)

          • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
            hä?

            guten morgen erstmal! für welchen zeitraum wird denn eigentlich gewährt?
            mal angenommen, ich hab im junigekauft, für das erste jahr
            voll verkauft und will nun verkaufen:

            a) oktober 2003
            b) januar 2004
            c) mai 2004
            ???

            ich gehe davon aus, du meinst die angesprochene folgeobjektregel. die funktioniert ganz einfach.

            erstes objekt angeschafft und bezogen in 2000, EHZ wurde bezogen für die jahre 00 + 01 + 02 + 03, also 4 von 8 jahren.

            verkauf altobjekt in 03, kauf folgeobjekt 03 --> EHZ neues objekt ab 2004

            monatsgenau wird nicht gerechnet, dir stehen max. 8 x die förderung zu.

            mfg vom

            showbee

            • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
              Re: hä?

              guten morgen erstmal! für welchen zeitraum wird denn eigentlich gewährt?
              mal angenommen, ich hab im junigekauft, für das erste jahr
              voll verkauft und will nun verkaufen:

              a) oktober 2003
              b) januar 2004
              c) mai 2004
              nee ;o) ich meinte nicht die folgeregel, sondern wie die bemessung für mein altes objekt alleine ist. reicht ein monat besitz aus, um für den gesamten zeitraum eigenheimförderung zu erhalten, ist somit die maximalfrage ...

              grüsse
              tin

            • Antwort von nach 4 Tagen 1 hilfreich
              Re^2: hä?

              reicht ein monat
              besitz aus, um für den gesamten zeitraum eigenheimförderung zu
              erhalten,
              rehi tin,

              hättest du mal lieber einen neuen thread eröffnet. ja, wenn du ein gebäude zum 30.12. kaufst und am 31.12. einziehst (mindestvoraussetzung), dann bekommst du für das ganze jahr die EHZ. ist ein jahresbetrag. dto. bei den kinderzulagen.

              mfg vom

              showbee

            • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
              Re^3: hä?

              hättest du mal lieber einen neuen thread eröffnet. ja, wenn du
              ein gebäude zum 30.12. kaufst und am 31.12. einziehst
              (mindestvoraussetzung), dann bekommst du für das ganze jahr
              die EHZ. ist ein jahresbetrag. dto. bei den kinderzulagen.
              hi showbee,

              ja, in der tat, ein neuer thread wäre wohl verständlicher gewesen.
              meine frage bezog sich jedoch - also wieder nicht deutlich genügend ausformuliert ;o( - nicht auf den bezug, sondern den "auszug", also den verkauf.

              also bsp: ich kaufe im sommer 2003
              also hab ich anspruch auf ganze prämie jahr 2003
              nun wandere ich aus oder sonstein grund und ich verkaufe wieder in 2004 - wie sieht es da aus?
              anteilig auf den monat, oder reicht da auch ein tag aus?

              grüsse nach berlin
              tin

            • Antwort von nach 4 Tagen 1 hilfreich
              Re^4: hä?

              wieder nicht deutlich
              genügend ausformuliert ;o( - nicht auf den bezug, sondern den
              "auszug", also den verkauf.

              also bsp: ich kaufe im sommer 2003
              also hab ich anspruch auf ganze prämie jahr 2003
              nun wandere ich aus oder sonstein grund und ich verkaufe
              wieder in 2004 - wie sieht es da aus?
              anteilig auf den monat, oder reicht da auch ein tag aus?
              rehi,

              es gilt das selbe. wenn du bereits EHZ beziehst und auch für 2004 noch bekommen würdest (weil der 8 jahreszeitraum noch nicht abgelaufen ist), dann reicht es, wenn du am 1.1. eigentümer & bewohner bist um für das gesamte jahr am 15.03. die EHZ überwiesen zu bekommen.

              wenn du schon in 2003 auswanderst, solltest du zusehen, dass dein lebensmittelpunkt n.n. voll verlegt wird bzw. noch angehörige kostenfrei in der wohnung verbleiben können.

              mfg vom

              showbee



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!