?? Steuerl. Absetzbarkeit von Zweitwohnung ??

Von: , Frage gestellt am Mo, 8. Sep 2003

Hallo,
meine Frage:

Bin wegen des Jobs von München nach Hamburg gezogen und arbeite nun in HH, habe aber neben der neuen Wohnung in Hh noch meine Wohnung in München.

Meine Frage:

Ich möchte die Kosten für meine neue Wohnung in HH natürlich steuerlich absetzen. Was muss ich beachten? Spielt es eine Rolle, welche der Wohnungen die Haupt- und welches die Nebenwohnung ist??
Man hat mich in HH leider "zwangseingemeindet", weil ich hier arbeite. Sollte ich das wieder umkehren - sofern es überhaupt geht.... Danke für eine Info darüber!
Gruss, Anja

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 23 Minuten 0 hilfreich
    Re: ?? Steuerl. Absetzbarkeit von Zweitwohnung ??

    Hi

    Wenn dein Lebensmittelpunkt weiterhin in München ist oder du überwiegend dort bist, kannst du die Wohnung in Hamburg als "doppelte Haushaltsführung" absetzten. Dazu würde ich aber die Wohnung in Hamburg als Zweitwohnung anmelden. Auf jeden Fall fang schon mal an alles zu sammeln, was deinen Lebensmittelpunkt in München belegt (Familie, Vereinsmitgliedschaften, Bibliotheksausweis, Fahrtenbuch, Zug- oder Flugtickets). Da kommt einiges zusammen, du musst nicht nur das Finanzamt überzeugen, sondern auch das Einwohnermeldeamt in Hamburg.
    Viel glück ! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: ?? Steuerl. Absetzbarkeit von Zweitwohnung ??

    Hallo,

    das Thema "Doppelte Haushaltsführung" ist ziemlich komplex.

    Einige Eckpunkte zu Deiner Information:
    Die DH wird längstens für zwei Jahre anerkannt.
    Für die Dauer von 3 Monaten der Abwesenheit vom Lebensmittelpunkt in München können sog. Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.

    Die Meldung einer Wohnung in HH. oder M. hat für die steuerliche Beurteilung nur Indiziencharakter, der Werbungskostenabzug hängt von den tatsächlichen Gegebenheiten ab.

    Grüsse aus dem Norden

    Björn

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: ?? Steuerl. Absetzbarkeit von Zweitwohnung ?

      Nachfrage:

      Ich habe bereits sehr viel im Internet dazu recherchiert, deshalb habe ich eine ungefähre Ahnung ,wie komplex das Thema ist. Die Information, was ist Haupt-, was ist Nebenwohnung, welche Rolle spielt das, welche Regelung gilt da - war allerdings nicht zu finden.

      Heißt das, es ist immer eine Einzelfallentscheidung?

      Gruss, Anja [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: ?? Steuerl. Absetzbarkeit von Zweitwohnung ?

        Hallo Anja, Nachfrage:

        Ich habe bereits sehr viel im Internet dazu recherchiert,
        deshalb habe ich eine ungefähre Ahnung ,wie komplex das Thema
        ist. Die Information, was ist Haupt-, was ist Nebenwohnung,
        welche Rolle spielt das, welche Regelung gilt da - war
        allerdings nicht zu finden.
        s.u. Hallo,

        Die Meldung einer Wohnung in HH. oder M. hat für die
        steuerliche Beurteilung nur Indiziencharakter, der
        Werbungskostenabzug hängt von den tatsächlichen Gegebenheiten
        ab.
        Ich kann Björn nur zustimmen, ich mache jetzt seit 5 Jahren (mit Unterbrechungen) DHH, der 1. Meldeort/Wohnsitz ist unerheblich.
        Sei froh dass es M->HH war und nicht umgekehrt.
        Allen Finanzämtern AUSSER München war der Nachweis der Heifahrten (Kilometer) mit Privat-KFZ über Reparaturrechnungen ausreichend, das Münchener FA verlangte die Tankquittungen des Jahres chronologisch geordnet auf DIN A4 Papier aufgeklebt :-(

        Du kannst eine Menge geltend machen, wie erste Fahrt zum neuen Arbeitgeber, Umzugskosten, neue Möbel, die doppelt angeschafft werden müssen (Tisch etc., Schrank wurde nicht anerkannt, da er in beiden Wohnungen genutzt werden kann), Miete am neuen Wohnsitz, Maklergebühren der neuen Wohnung, Nebenkosten der neuen Wohnung, Heimfahrten und vieles mehr.
        Alles mit Nachweisen, Quittungen, Rechnungen, Bahnkarten, Flugtickets, KFZ-Kilometer, also alles schön aufheben.

        Meine Steuererklärung hat inzwischen ca. 40 Seiten, aber es lohnt sich.
        Als ich noch Student war, habe ich sogar eine Verlustvortrag von 5000DM fürs nächste Jahr gehabt.

        Gruss

        Karsten

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!