Re^3: ?? Steuerl. Absetzbarkeit von Zweitwohnung ?
Hallo Anja,
Nachfrage:
Ich habe bereits sehr viel im Internet dazu recherchiert,
deshalb habe ich eine ungefähre Ahnung ,wie komplex das Thema
ist. Die Information, was ist Haupt-, was ist Nebenwohnung,
welche Rolle spielt das, welche Regelung gilt da - war
allerdings nicht zu finden.
s.u.
Hallo,
Die Meldung einer Wohnung in HH. oder M. hat für die
steuerliche Beurteilung nur Indiziencharakter, der
Werbungskostenabzug hängt von den tatsächlichen Gegebenheiten
ab.
Ich kann Björn nur zustimmen, ich mache jetzt seit 5 Jahren (mit Unterbrechungen) DHH, der 1. Meldeort/Wohnsitz ist unerheblich.
Sei froh dass es M->HH war und nicht umgekehrt.
Allen Finanzämtern AUSSER München war der Nachweis der Heifahrten (Kilometer) mit Privat-KFZ über Reparaturrechnungen ausreichend, das Münchener FA verlangte die Tankquittungen des Jahres chronologisch geordnet auf DIN A4 Papier aufgeklebt :-(
Du kannst eine Menge geltend machen, wie erste Fahrt zum neuen Arbeitgeber, Umzugskosten, neue Möbel, die doppelt angeschafft werden müssen (Tisch etc., Schrank wurde nicht anerkannt, da er in beiden Wohnungen genutzt werden kann), Miete am neuen Wohnsitz, Maklergebühren der neuen Wohnung, Nebenkosten der neuen Wohnung, Heimfahrten und vieles mehr.
Alles mit Nachweisen, Quittungen, Rechnungen, Bahnkarten, Flugtickets, KFZ-Kilometer, also alles schön aufheben.
Meine Steuererklärung hat inzwischen ca. 40 Seiten, aber es lohnt sich.
Als ich noch Student war, habe ich sogar eine Verlustvortrag von 5000DM fürs nächste Jahr gehabt.
Gruss
Karsten