Selbständige Arbeit als Student/Rechnung/Steuern

Von: , Frage gestellt am Mo, 8. Sep 2003

Hallo,

hätte ein paar Fragen, die die Situation meiner Freundin betreffen:

Meine Freundin hat im August 03 Ihren Job als Webdesigner gekündigt und beginnt am 01.10.03 mit einem Studium. Ihr Chef möchte Sie jedoch als freie Mitarbeiterin weiterhin behalten, sie ist bemüht auch Aufträge für andere Firmen zu bekommen. Die hierbei zu erwartenden Einkünfte werden sich monatlich auf weniger als 400€ belaufen. Meine Freundin erhält ab dem 01.10. BAFÖG. Sie ist während des Studiums bei ihrem Vater mit krankenversichert.

1. Kann Sie in diesem Rahmen als Privatperson Rechnungen an die entsprechenden Firmen schreiben? Wenn ja, muss die MwSt. darauf in irgendeiner Form ausgewiesen werden?

2. Ich gehe davon aus, dass diese Einkünfte als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bei der Einkommenssteuer zu versteuern sind. Ist das richtig? Erfolgt hierbei für dieses Jahr (wo sie ja noch Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hatte) eine Gesamtbetrachtung der Einkünfte? Hat dies somit Auswirkungen auf die Steuerbelastung für dieses Jahr? Können in diesem Rahmen auch Werbungskosten (z.B. für Arbeits-PC, Lektüre, Wegekosten etc.) für diese Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit angesetzt werden? Kann die Angabe dieser Einnahmen/Ausgaben formlos (einfache Tabelle mit Gegenüberstellung) erfolgen?

3. Ist es notwendig bzw. sinnvoll, nicht weiter als Privatperson zu agieren, sondern ein Gewerbe zu eröffnen, eine Ich-AG zu gründen oder etwas dergleichen zu machen? Welche Vor/ bzw. Nachteile hätte dies?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!



3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 1 hilfreich
    Re: Selbständige Arbeit als Student/Rechnung/Steue

    hallo rene, Die hierbei zu erwartenden Einkünfte werden sich monatlich auf
    weniger als 400€ belaufen. Meine Freundin erhält ab dem 01.10.
    BAFÖG. Sie ist während des Studiums bei ihrem Vater mit
    krankenversichert.
    wenn sie nicht nur für einen auftraggeber arbeitet und auch werbend am markt tätig ist (sich also auch für andere kunden offen hält), dann ist sie gewerblich tätig. für eine einordnung in "selbständige tätigkeit" fehlt es an bestimmten qualifizierten merkmalen beim einfachen "webdesign".



    1. Kann Sie in diesem Rahmen als Privatperson Rechnungen an
    die entsprechenden Firmen schreiben? Wenn ja, muss die MwSt.
    darauf in irgendeiner Form ausgewiesen werden?
    also, bei unter 4800 EUR umsatz p.a. würde ich auf jeden fall von der kleinunternehmerregelung des § 19 UStG gebrauch nehmen. der vorteil: mit der umsatzsteuer hat sie nix am hut. sie muss nur darauf achten, auf ihren rechnungen die sie schreibt, keine USt auszuweisen. also rechnungsbetrag steht brutto = netto. am besten unten ein satz auf die rechnung: "kein ust-ausweis, da kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG".

    im übrigen muss sie als gewerbetreibende rechnungen erstellen, wenn der kunde es wünscht! 2. Ich gehe davon aus, dass diese Einkünfte als Einkünfte aus
    selbständiger Tätigkeit bei der Einkommenssteuer zu versteuern
    sind. Ist das richtig?
    nein, der bogen zur künstlerischen tätigkeit wäre überspannt, da sie vermeintlich auch viele computerprogrammierungen übernimmt. es bleibt bei gewerblicher tätigkeit, macht aber keinen unterschied bei den kleinen summen! Erfolgt hierbei für dieses Jahr (wo sie
    ja noch Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hatte) eine
    Gesamtbetrachtung der Einkünfte? Hat dies somit Auswirkungen
    auf die Steuerbelastung für dieses Jahr?
    ja, wenn sie 9 monate arbeitnehmer war und ihre einkünfte aus gewerbebetrieb in 2003 mehr als 410,- EUR betragen, muss sie eine einkommensteuererklärung abgeben. ob eine steuernachzahlung rauskommt hängt von vielen faktoren ab. Können in diesem
    Rahmen auch Werbungskosten (z.B. für Arbeits-PC, Lektüre,
    Wegekosten etc.) für diese Einnahmen aus nichtselbständiger
    Tätigkeit angesetzt werden?
    ja, heisst aber in dem fall "betriebsausgaben".



    Kann die Angabe dieser
    Einnahmen/Ausgaben formlos (einfache Tabelle mit
    Gegenüberstellung) erfolgen?
    ja, eine kleine excel-tabelle mit auflistung aller einnahmen und ausgaben (diese in bestimmte positionen aufgeteilt) reicht. die belege muss sie alle zu hause haben (10 jahre), braucht sie aber nicht mit der steuererklärung mit einreichen, wenn das FA einen beleg sehen will, wird es sich melden.



    3. Ist es notwendig bzw. sinnvoll, nicht weiter als
    Privatperson zu agieren, sondern ein Gewerbe zu eröffnen, eine
    Ich-AG zu gründen oder etwas dergleichen zu machen? Welche
    Vor/ bzw. Nachteile hätte dies?
    ja, die gewerbeanmeldung bei der gemeinde würde ich machen. dann kommt ein fragebogen vom finanzamt, wenn sie den nicht selber ausfüllen kann, sollte sie ggf. einen steuerberater zu rate ziehen. die ich-ag ist was für arbeitslose, vom arbeitsamt gibt es je nach arbeitslosenstatus diverse fördermöglichkeiten. für "nebenberufliche" tätigkeiten neben dem studium wird es aber nix geben!

    es verbleibt bei der einfachen "einzelunternehmung".

    mfg vom

    showbee

    • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Selbständige Arbeit als Student/Rechnung/Ste

      Hallo,

      vielen Dank für Deine kompetente Rückmeldung!

      Hat uns sehr geholfen.

      Viele Grüße
      René [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Bafög-Amt nicht vergessen

        Sie sollte natürlich auch nicht vergessen, das Nebengewerbe dem Bafögamt zu melden, weshalb sie dann vermutlich weniger bekommen wird!
        Susanne

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