hallo rene,
Die hierbei zu erwartenden Einkünfte werden sich monatlich auf
weniger als 400€ belaufen. Meine Freundin erhält ab dem 01.10.
BAFÖG. Sie ist während des Studiums bei ihrem Vater mit
krankenversichert.
wenn sie nicht nur für einen auftraggeber arbeitet und auch werbend am markt tätig ist (sich also auch für andere kunden offen hält), dann ist sie gewerblich tätig. für eine einordnung in „selbständige tätigkeit“ fehlt es an bestimmten qualifizierten merkmalen beim einfachen „webdesign“.
- Kann Sie in diesem Rahmen als Privatperson Rechnungen an
die entsprechenden Firmen schreiben? Wenn ja, muss die MwSt.
darauf in irgendeiner Form ausgewiesen werden?
also, bei unter 4800 EUR umsatz p.a. würde ich auf jeden fall von der kleinunternehmerregelung des § 19 UStG gebrauch nehmen. der vorteil: mit der umsatzsteuer hat sie nix am hut. sie muss nur darauf achten, auf ihren rechnungen die sie schreibt, keine USt auszuweisen. also rechnungsbetrag steht brutto = netto. am besten unten ein satz auf die rechnung: „kein ust-ausweis, da kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG“.
im übrigen muss sie als gewerbetreibende rechnungen erstellen, wenn der kunde es wünscht!
- Ich gehe davon aus, dass diese Einkünfte als Einkünfte aus
selbständiger Tätigkeit bei der Einkommenssteuer zu versteuern
sind. Ist das richtig?
nein, der bogen zur künstlerischen tätigkeit wäre überspannt, da sie vermeintlich auch viele computerprogrammierungen übernimmt. es bleibt bei gewerblicher tätigkeit, macht aber keinen unterschied bei den kleinen summen!
Erfolgt hierbei für dieses Jahr (wo sie
ja noch Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hatte) eine
Gesamtbetrachtung der Einkünfte? Hat dies somit Auswirkungen
auf die Steuerbelastung für dieses Jahr?
ja, wenn sie 9 monate arbeitnehmer war und ihre einkünfte aus gewerbebetrieb in 2003 mehr als 410,- EUR betragen, muss sie eine einkommensteuererklärung abgeben. ob eine steuernachzahlung rauskommt hängt von vielen faktoren ab.
Können in diesem
Rahmen auch Werbungskosten (z.B. für Arbeits-PC, Lektüre,
Wegekosten etc.) für diese Einnahmen aus nichtselbständiger
Tätigkeit angesetzt werden?
ja, heisst aber in dem fall „betriebsausgaben“.
Kann die Angabe dieser
Einnahmen/Ausgaben formlos (einfache Tabelle mit
Gegenüberstellung) erfolgen?
ja, eine kleine excel-tabelle mit auflistung aller einnahmen und ausgaben (diese in bestimmte positionen aufgeteilt) reicht. die belege muss sie alle zu hause haben (10 jahre), braucht sie aber nicht mit der steuererklärung mit einreichen, wenn das FA einen beleg sehen will, wird es sich melden.
- Ist es notwendig bzw. sinnvoll, nicht weiter als
Privatperson zu agieren, sondern ein Gewerbe zu eröffnen, eine
Ich-AG zu gründen oder etwas dergleichen zu machen? Welche
Vor/ bzw. Nachteile hätte dies?
ja, die gewerbeanmeldung bei der gemeinde würde ich machen. dann kommt ein fragebogen vom finanzamt, wenn sie den nicht selber ausfüllen kann, sollte sie ggf. einen steuerberater zu rate ziehen. die ich-ag ist was für arbeitslose, vom arbeitsamt gibt es je nach arbeitslosenstatus diverse fördermöglichkeiten. für „nebenberufliche“ tätigkeiten neben dem studium wird es aber nix geben!
es verbleibt bei der einfachen „einzelunternehmung“.
mfg vom
showbee