Kindergeld

Von: , Frage gestellt am Mi, 10. Sep 2003

Hallo Experten,

Als Studentin beziehe ich bis März 2004 noch Kindergeld.
Danach sehe ich es vor freiberuflich zu arbeiten.
Bei Bezug von Kindergeld darf der Betrag von 7.188€ im Jahr nicht überschritten werden.
Wenn ich 2004 mehr als 7.188€ verdienen sollte, muß ich dann das Kindergeld der ersten 3 Monate zurückzahlen?

Vielen Dank und schöne Grüße,
mica

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kindergeld

    hi,

    es kommt drauf an, in welchem zeitraum du in ausbildung bist. wenn du nur bis 03/2004 in ausbildung/studium bist, gibt es eh nur bis dort KiGeld.

    wenn du danach noch in ausbildung bist und dazu verdienst, wird das einkommen aller kindergeldberechtigender monate angerechnet. du musst dann unter x/12tel des grenzbetrages bleiben (in 2004 voraussichtlich über 7400 EUR p.a.).

    im zweifel solltest du ende 2004 eine genaue berechnung machen, als unternehmer kannst du ggf. zahlungen die dir in dezember zufliessen würden noch ins jahr 2005 schieben (den kunden ein langen zahlungsziel geben). die zinsverluste dadurch sollten nicht so hoch sein, wie das kindergeld.

    bei problemen mit der berechnung, vorrangig einkünfte aus selbständiger tätigkeit solltest du einen steuerberater aufsuchen.

    mfg vom

    showbee

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