Hallo,
der Gewerbesteuerfreibetrag beträgt zur Zeit EUR 24.500. Darüber hinaus wird Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen und Persongesellschaften gestaffelt errechnet. Die Höhe hängt vom Gewerbeertrag nach Abzug des Freibetrages sowie vom Hebesatz der Stadt/Gemeinde ab.
Tatsächlich spielt die Gewerbesteuer kaum noch eine Rolle. Die von Dir zu entrichtende Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet, d.h. sie führt zu einer niedrigeren Einkommensteuerbelastung ( GewSt-Meßbetrag x 1,8 = ESt-Entlastung i.S. § 35 EStG ).
Mit Wirkung von 2004 werden voraussichtlich eine Reihe von Änderungen im Bereich der GewSt ( später Gemeindewirtschaftsteuer ) wirksam. Im Auge behalten…
Zur Frage, ob der „Gewerbebetrieb“ einer selbständigen Arbeit wie z.B. Freiberufler vorzuziehen ist…
Tja, zumindest rein steuerlich sind die Unterschiede marginal. Davon abgesehen besteht kein Wahlrecht, die in den Bereich der selbständigen Arbeit Fallenden ( § 18 EStG ) ist quasi erschöpfend dargestellt.
Welcher Art ist denn das Gewerbe von Dir ?
Grüsse aus dem Norden
Björn
ich habe ein Gewerbe und wollte wissen ab welchem
Überschuss-Betrag man Gewerbesteuer zahlen muss? Wie oft
(monatlich / jährlich)? Wieviel Prozent? Wo kann man solche
Sachen online nachlesen? Gibt es hierzu eine gute Lektüre zu
empfehlen? Wann lohnt sich eine nebenberufliche Tätigkeit als
Freiberufler mehr als das Betreiben eines Gewerbes?
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße,
Andre