Taschenrechner für Schulkind absetzen?

Von: , Frage gestellt am Mi, 10. Sep 2003

Hallo,
mit Beginn des neuen Schuljahres mußte ich für meine beiden Söhne jeweils einen Taschenrechner anschaffen. Kann ich die Kosten von zusammen 350 Euro von der Lohnsteuer absetzen und, wenn ja, als Werbungskosten oder als besondere Aufwendungen? Muß ich oder kann ich an gleicher Stelle noch andere Beträge (Schulhefte o.Ä) angeben um irgenwelche Pauschalen abzudecken bzw. zu überschreiten?

Axel

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 58 Minuten 0 hilfreich
    Re: Taschenrechner für Schulkind absetzen?

    Hallo,

    wie alt sind denn die Söhne ?

    Grüsse aus dem Norden

    Björn mit Beginn des neuen Schuljahres mußte ich für meine beiden
    Söhne jeweils einen Taschenrechner anschaffen. Kann ich die
    Kosten von zusammen 350 Euro von der Lohnsteuer absetzen und,
    wenn ja, als Werbungskosten oder als besondere Aufwendungen?
    Muß ich oder kann ich an gleicher Stelle noch andere Beträge
    (Schulhefte o.Ä) angeben um irgenwelche Pauschalen abzudecken
    bzw. zu überschreiten?

    Axel

    • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
      was sind denn das für Taschenrechner?

      Ich denke Schulmaterial ist nicht absetzungsfähig, es sei denn von der Steuererklärung Deiner Söhne! Wenn Sie solche Rechner brauchen, dann scheinen sie ja schon etwas älter zu sein, oder hast Du dich beim zusammenzählen verrechnet?
      Susanne

      • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
        Re: was sind denn das für Taschenrechner?

        Hallo, Ich denke Schulmaterial ist nicht absetzungsfähig,
        hab ich grad von Gunnar oben auch gelesen :-(( es sei denn
        von der Steuererklärung Deiner Söhne! Wenn Sie solche Rechner
        brauchen, dann scheinen sie ja schon etwas älter zu sein, oder
        hast Du dich beim zusammenzählen verrechnet?
        Leider nicht verrechnet. Der eine ist 12, der andere 14. Die Rechner wurden von der Schule ausgewählt, damit man sich nicht im Verlauf des Gymnasialunterrichtes mehrfach einen neuen anschaffen muß. Er soll also bis zum Abitur halten (was ich bezweifle - ich kenne meine Söhne) und da ist ein grafikfähiger Rechner in Niedersachsen vorgeschrieben.

        Gruß
        Axel

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^2: was sind denn das für Taschenrechner?

          So einen hatte ich auch mal hat damals vor ca. 12 Jahren 180 DM gekostet, sind die Preise derart angestiegen. ISt aber praktisch, dann muss man sich nicht selbst den Kopf zerbrechen, wie irgendwelche Graphen auszusehen haben (Integralrechnung/aber auch schon bei der einfachen Kurvendiskussion)und braucht nur noch abzumalen, aber ob das Sinn macht? Mit dem Kopf überlegen schadet auch nicht, ich hoff du unterstützt deine Söhne dabei, wenn es die Lehrer schon untergraben!! ;-))
          Meiner hält aber noch, nur die Batterien die er frisst, nur die besten und teuersten Flachzellen und dann auch noch 5 Stück davon, drum ruht er schon seit einiger Zeit in der SChublage und mein alter Schulrechner tut seinen Dienst (mit denselben BAtterien seit 1988!)Der hatte übrigens ein Erschütterungsschutzetui und das konnte er auch gebrauchen (ich auch, man konnte nämlich mit Bleistift fast unsichtbare Spicker reinschreiben;-)
          Viel Glück zumindest mit Euren
          Susanne [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            O.T. über Taschenrechner?

            Hallo, ISt aber
            praktisch, dann muss man sich nicht selbst den Kopf
            zerbrechen, wie irgendwelche Graphen auszusehen haben
            (Integralrechnung/aber auch schon bei der einfachen
            Kurvendiskussion)und braucht nur noch abzumalen, aber ob das
            Sinn macht?
            Imho mach sowas nur Sinn, wenn man das Ergebnis der Aufgabe bereits qualitativ kennt. Woher will man sonst wissen, ob man sich nicht vertippt hat oder der Rechner falsch rechnet? (Sowas gibt es wirklich! Hier an der FH wird viel mit komplexen Rechnungen gearbeitet; 3 von 4 Rechnern rechnen falsche Ergebnisse aus. Deshalb schreiben die Studenten bei der Klausur mit auf, welchen Rechner sie benutzen. Sinnvoll???) Mit dem Kopf überlegen schadet auch nicht, ich
            hoff du unterstützt deine Söhne dabei, wenn es die Lehrer
            schon untergraben!! ;-))
            Das ist auf jeden Fall mein Ziel. Deshalb spreche ich mit ihnen über ihre Hausaufgaben und stelle Zusatzfragen dazu ('was wäre, wenn sich dieser Wert ändert...') oder das Ergebnis in Frage. Meiner hält aber noch, nur die Batterien die er frisst, nur
            die besten und teuersten Flachzellen und dann auch noch 5
            Stück davon, drum ruht er schon seit einiger Zeit in der
            SChublage und mein alter Schulrechner tut seinen Dienst (mit
            denselben BAtterien seit 1988!)
            Die neuen Rechner haben 2 verschiedene Batteriesorten: Mignonzellen zum Rechnen, Knopfzellen zum Speichern und Überbrücken. Mal sehen, wie lange die halten.
            Ich benutze einen alten HP32s. Der kommt mit seinen 4 Knopfzellen auch einige Jahre aus. Allerdings hat er auch keine 256kByte RAM und man kann damit keine Termine festhalten und keine Vokabeln lernen und keine Spiele machen und.... Der hatte übrigens ein
            Erschütterungsschutzetui und das konnte er auch gebrauchen
            Haben die Dinger, aber ich weiß nicht, wie lange die halten. (ich auch, man konnte nämlich mit Bleistift fast unsichtbare
            Spicker reinschreiben;-)
            Diese Etuis sind eigentlich nur Schutzdeckel und dazu noch aus 'Rauchglas'-Kunststoff. Man kann also durchsehen; keine Chance zum Spicken. Macht dafür Erfindungsreicher... ;-) Viel Glück zumindest mit Euren
            Danke.

            Gruß
            Axel

  2. Antwort von nach 6 Stunden 1 hilfreich
    Re: Taschenrechner für Schulkind absetzen?

    hallo Axel,

    die Aufwendungen für Kleider, Schulbedarf und sonstigen Unterhalt deiner Kinder sind durch Gewährung von Kindergeld und/oder Kinderfreibetrag abgegolten.
    Diese Aufwendungen sind keine Werbungskosten, da sie ja nicht dazu dienen, Einnahmen zu erzielen. Ein Sonderausgabenabzug hierfür ist ebenfalls vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

    Wenn die Kinder über 18 Jahre alt sind und auswärtig wohnen, kannst du noch gemäß § 33a Abs. 2 EStG http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20011220/p33a.... jeweils einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 € als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

    Viele Grüße
    Gunnar [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Also wohl ein Satz mit X - Danke (o.w.T.)

    -nix-

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