Student mit Job-Mix braucht Steuertipps

Von: , Frage gestellt am Mi, 10. Sep 2003

Hi,
ich arbeite als Student nebenberuflich 20 Stunden die Woche, bin aber zurzeit im Berufspraktischen Semester. Dort werde ich –weil ich bei meinem Arbeitgeber – geblieben bin, auf Stundenbasis bezahlt. Dadurch werde ich in diesem Jahr bestimmt über 10.000 Euro verdienen, da das Praktikum über die Semesterferien geht (und damit von Juli bis Ende des Jahres) und ich den ersten Teil des Jahres bereits die vollen zwanzig Stunden gearbeitet habe. Dieses Gehalt geht auf die Lohnsteuerkarte.

Zusätzlich habe ich nun einige Arbeiten für Bekannte im Bereich Webdesign durchgeführt, für die ich eine Rechnung schreiben möchte´, damit ich sie ordentlich versteuern kann.

Als letzter Verdienstposten wird mir vielleicht bald eine Aufwandsentschädigung für eine Tätigkeit als Referent im Allgemeinen studentischen Ausschuss zugestanden.


Meine Fragen:

- Gibt es eine maximale Verdienstgrenze für Studenten? 10.000, 20.000, 25.000 Euro?
- Benötige ich für die „Rechnung“ der freien Tätigkeit einen Gewerbeschein?
- Falls ja, wie versteuere ich diesen Nebenverdienst?
- Was ist mit der Aufwandsentschädigung für Gremienarbeit an der Hochschule

Vielen Dank für die Hilfe und ja, mein Arbeitstag hat durchschnittliche 14,5 Stunden…

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Student mit Job-Mix braucht Steuertipps

    Hi, Meine Fragen:

    - Gibt es eine maximale Verdienstgrenze für Studenten?
    10.000, 20.000, 25.000 Euro?
    es gibt keine Sonderregelung für Studenten
    besorg dir ein PC Steuerprogramm, gib die Werte ein und lass es durchrechnen, damit du sieht, welche Steuerbelastung entsteht.

    Ist das zu viel Mühe, besuch einen Steuerberater. - Benötige ich für die „Rechnung“ der freien Tätigkeit einen
    Gewerbeschein?
    Ja, siehe
    http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl... - Falls ja, wie versteuere ich diesen Nebenverdienst?
    - Was ist mit der Aufwandsentschädigung für Gremienarbeit an
    der Hochschule
    Ist zu wage, hast du dafür eine Lohnsteuerkarte vorgelegt? Dann ist es Lohn. Prüfe mal § 3 Nr. 26 EStG, ob etwas passt.

    Viele Grüße
    Cirwalda

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!