Steuernummer für einmalige Arbeitsleistung?

Von: , Frage gestellt am Mi, 10. Sep 2003

Hallo,

ein Freund von mir hat bis vor kurzem noch als Webdesigner
gearbeitet. Nachdem die Firma aber konkurs gegangen ist, ist er
leider noch immer arbeitslos.
Nun hat ihm eine Firma angeboten, für Sie die Internetseite einmalig
einzurichten. Also keine Pflege der Seite oder so.
Meine Frage ist nun, ob er als arbeitsloser Privatmann so etwas
eigentlich machen kann. Muss er dafür ein Gewerbe anmelden? Denn
schließlich kann die Firma ihn ja auch nicht einfach bar bezahlen.
Also ohne Rechnung und Steuer. Und wenn er diese Arbeit auch ohne Gewerbeschein ausführen kann, brauch er dann eine Steuernummer für die Rechnung?

Es wäre schön, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte. Es soll
wirklich nur eine einmalige Sache sein.

Vielen lieben Dank,
WissensLust

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Steuernummer für einmalige Arbeitsleistung?

    Hi,

    hast du mal weiter unten folgenden Artikel gelesen?
    http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl...

    Rechnung kann dein Freund stellen. Hinweise zur Umsatzsteuer dabei beachten.

    Gewerbeschein für einmalig Tätigkeit ist wohl nicht notwendig (denk ich mir, bin kein Fachmann), aber beim Finanzamt normal anmelden muss man die Tätigkeit sicher, spätestens in der Jahressteuererklärung.

    Viele Grüße
    Cirwalda [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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