Grosser Irrtum 'Schein-Selbstständigkeit'

Von: , Frage gestellt am Mi, 10. Sep 2003

Durch Unwissenheit bin ich vor Jahren in die Scheinselbständigkeit geraten.Nach viel Theater mit Gerichten usw.,wurde ich als Arbeitnehmer eingestuft.Alle gezahlten Steuern wurden umgewandelt zur Einkommensteuer und neu berechnet.Bisher zu meinem Nachteil.wer kann mir ein paar Tips geben.wer kennt sich in sachen Steuerrecht aus.Können gezahlte Steuern nochmals besteuert werden? Worauf sollte ich acht geben.
Vielen Dank an alle.

Carlo

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 44 Minuten 0 hilfreich
    Re: Grosser Irrtum 'Schein-Selbstständigkeit'

    hallo carlo,

    kann man pauschal nix zu sagen. den ganzen vorfall sollte sich ein steuerberater mal ansehen. wenn du allerdings schreibst, du hast schon steuern nachgezahlt, dann glaube ich ist es schon zu spät. frei nach dem motto: das kind ist schon in den brunnen gefallen und der steuerberater bekommt es auch nicht mehr raus.

    ggf. ist aber auch noch nix verloren, schnapp dir den gesamten vorgang (papiere, bescheide, urteile, klagen etc.) und ab zu einem steuerberater.

    mfg vom

    showbee

    • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Grosser Irrtum 'Schein-Selbstständigkeit'

      Danke für deine Hilfe ,war erstmal beim Anwalt

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