Züchter - Gewerbesteuer?

Von: , Frage gestellt am Fr, 12. Sep 2003

Hallo,

ich muß hier mal meine Frage stellen, mit der ich mich schon lang beschäftige. Ich bin darauf gekommen, als ich meine zwei Katzen, beim Züchter gekauft habe.

Mal angenommen!! Ein Katzenzüchter gehört einem Verein an. Er ist von dort an die Zuchtvorgaben gehalten, zahlt seinen Jahresbeitrag und beantragt für seine Tierchen regelmäßig Papiere. Alles i.O.!

Die Katzenkinder verkauft er dann, für mind. 350 € das Tier. Das macht in einem guten Wurf 4 x 350 = 1400 €.
Wenn sich jetzt der Züchter, 3-4 Kätzinnen hält und dass mit jeder Katze 2 mal pro Jahr durchzieht, komme ich bei 4 Kätzinnen auf
11.200 €.
Geht er jetzt nebenbei noch Arbeiten, hat er zusätzlich zum normalen Einkommen, den Erlös, aus seiner Zucht.
Sicher gehen Kosten für Futter, Tierarzt, etc. drauf, aber immerhin macht es doch ein stolzes Sümmchen.

Wenn das Geld kleckerweise kommt, also immer mal 350 €, dann geht das doch einfach in der Haushaltskasse unter.

Mich würde mal interessieren, ob Tierzüchter, einen Gewerbeschein benötigen und hierfür auch Steuern zahlen müssen? Weil, wenn das nicht so sein sollte, dann wäre es ja ein ideales Zweiteinkommen, was nicht zu verachten wäre. *Ich hab´s nicht vor, meine beiden sind kastriert*
Ich will nicht alle über einen Kamm scheren, aber mich interessiert das einfach mal.
Kommen die Züchter am Finanzamt vorbei, oder nicht?
Das FA weiß bestimmt nicht, dass sie privat Katzenzüchter sind? Macht der Verein, eine Meldung an das FA, wieviel Umsatz erzielt wurde?

Wer macht mich schlauer?
Danke im vorraus
Jeannette

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Züchter - Gewerbesteuer?

    hi,

    wie du es beschreibst ist es in der tat gewerblich. in welchem "verein" sie "berufsständisch" vereint sind ist dabei egal.

    in der praxis ist es aber so, dass hier die kosten die einnahmen übersteigen, da der katzenfreund dann auch alles was in zusammenhang mit den mietzen steht ansetzen kann, also fahrten zu züchtertreffen, arztbesuche mit allen miezen etc. da fallen auch schon ein paar summen an. dann nennt sich das ganze liebhaberei=hobby und wird qualifiziert als nicht gewerbe, da über die "totalgewinnperiode" (dauer des gewerbes) keine überschüsse erzielt werden.


    der ausnahmezüchter, der wie du beschreibst edelkatzen zieht und hier hohe einnahmen erzielt, welche die kosten übersteigen ist in der regel gewerblich tätig. wenn er eigentlich arbeitnehmer ist, ist er auch verpflichtet wegen nebeneinkünften über 410 EUR eine einkommensteuererklärung abzugeben.

    mfg vom

    showbee

    • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Züchter - Gewerbesteuer?

      Hallo showbee,

      genau so, habe ich mir das gedacht. Aber wer hält sich da schon dran?!

      Danke für Dein Posting
      es grüßt Jeannette

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Züchter - Gewerbesteuer?

        Hallo Jeannette,

        hast Du eine Ahnung wo Finanzbeamten überall am Pflügen sind. Es wird zwar sicher keine Gewerbesteuer gezahlt, denn die zahlst Du erst ab einem bestimmten Einkommen zusätzlich zu Deiner Einkommensteuer.

        Viele Grüsse Beate [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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