Steuerklassenwechsel bei Kind?

Von: , Frage gestellt am Sa, 13. Sep 2003

Meine Freundin und ich erwarten im nächsten Jahr unser erstes Kind. Wir werden auch dann nicht heiraten. Meine Freundin verdient kein eigenes Geld, befindet sich auch nicht in einer Ausbildung. Sie erhält auch kein Geld vom Arbeitsamt. Gibt es für mich als Vater nach der Geburt des Kindes eine Möglichkeit, in eine für mich günstigere Steuerklasse als die jetzige (Steuerklasse 1) zu wechseln? Wie groß ist diese Vergünstigung bei einem Bruttoeinkommen von ca. 40000 €? Wann und wo muß ich den Wechsel der Steuerklasse beantragen?

Vielen Dank für jede erdenkliche Hilfe.

Hagen Mattik

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Steuerklassenwechsel bei Kind?

    Der Steuerklassenwechsel ist nur durch Heirat möglich, da dann das Ehegattensplitting in Betracht kommt (auch wenn deine Frau nichts verdient, wie dass genau läuft solltest du bei FA erfragen). Das Kind wir lediglich auf die Steuerkarte des Besserverdienenden eingetragen (Kinderfreibetrag). Ich weiss nicht, ob das auch bei unehelichen Kindern gilt, aber bei der Geburt kannst du dich ja durchaus vor dem standesamt als Vater anerkennen lassen (sprich in der Geburtsurkunde bleibt das Feld NAme des Vaters nicht frei). Da neuerdings uneheliche Kinder den ehelichen gleichgestellt sind, sollte das eigentlich kein Problem sein (kann es aber nicht mit Bestimmtheit sagen-FA fragen)
    In Eurer Situation wäre eine Heirat (zumindest erstmal eine stille standesamtliche, trotz BAuch) sicher sinnvoll, auch für das Kind gibt es später nicht so viele Problem, da das allgemein vermittelte weltbild dann zumindest passt. so dass es deshalb keinen Streit mit Sandkastenkollegen gibt (ich kenn Fälle, wo Kinder anderen deshalb die Schaufel über die Rübe gezogen haben).
    Überlegt es Euch also nochmal
    Susanne [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Steuerklassenwechsel bei Kind?

    hi,

    da ihr dann sowieso heiraten wollt, wäre die heirat am besten in dieses jahr vorzuschieben (formal), die feier kann man ja dann später nachholen mit kirchlicher trauung.

    ohne heirat bleibst du in klasse 1, da braucht man nicht viel zu
    sagen.

    bei 40.000 EUR bruttoeinkommen im jahr, zahlst du in der steuerklasse
    eins ca. 790 EUR lohnsteuer/soli monatlich, also im jahr runde 9500 EUR.

    wenn du in steuerklasse 3 wechselst (nach der heirat, aber durch
    einkommensteuererklärung rückwirkend auf den 1.1.2003) zahlst du nur noch 5400 steuern p.a.

    die heirat bringt dir/euch also 4.100 EUR steuerersparnis p.a.!!!


    fürs kind bekommst du kindergeld (154 EUR mtl.), mit vielleicht zahlst du auch ein appel und ein ei weniger kirchensteuer und solizuschlag,
    aber an der einkommesteuer/lohnsteuer wird sich nix ändern.

    deswegen mein rat: heirat vorziehen!

    mfg vom

    showbee aus berlin


    p.s. in selber variante gerade meinen bruder beraten, der heiratet nun
    im dezember, freut sich auf eine einkommensteuererstattung dann im
    januar/februar (wenn der steuerbescheid kommt) und dann steht einer
    riesen party & hochzeitsreise nix mehr im weg. denkt drüber nach...

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: freibetrag eintragen lassen

      hallo mark,

      >Meine Freundin und ich erwarten im nächsten Jahr unser erstes Kind.

      herzlichen Glückwunsch.

      >Wir werden auch dann nicht heiraten. Gibt es für mich als Vater nach >der Geburt des Kindes eine Möglichkeit, in eine für mich günstigere >Steuerklasse als die jetzige (Steuerklasse 1) zu wechseln? Wie groß >ist diese Vergünstigung bei einem Bruttoeinkommen von ca. 40000 €? >Wann und wo muß ich den Wechsel der Steuerklasse beantragen?

      Dann kommt allenfalls nach der Geburt deines Kindes ein Wechsel in Steuerklasse 2 (Berücksichtigung eines Haushaltsfreibetrages in Höhe von 1 188 Euro)in Frage. Hierfür ist Voraussetzung, dass das Kind zuerst in deinem Haushalt angemeldet wird und dann erst in dem von deiner Freundin. bzw. bei gemeinsamem Haushalt deine Freundin damit einverstanden ist, dass du den Haushaltsfreibetrag in Anspruch nimmst. s. hierzu § 32 Abs. 7 EStG.

      >Meine Freundin verdient kein eigenes Geld, befindet sich auch nicht >in einer Ausbildung. Sie erhält auch kein Geld vom Arbeitsamt.

      Als Kindesvater bist du deiner Freundin gegenüber ab 8 Wochen vor der Entbindung bis zu 3 Jahre nach der Entbindung gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Diese Unterhaltszahlungen an deine Freundin (aber ohne die Unterhaltszahlungen für dein Kind) kannst du als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 7.188 Euro absetzen (steuerliche Voraussetzung: Deine Freundin hat keine eigenen Einkünfte oder Bezüge oder verwertbares Vermögen , die für ihren Lebensunterhalt geeignet sind.)

      Unterhaltszahlungen für dein Kind sind mit Kindergeld/Kinderfreibetrag abgegolten.

      Ich wünsch dir viel Freude mit deiner Familie.

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