Wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe, und über den Händlerbereich eines Online-Shops einkaufe, ist in diesen Preisen die Mehrwertsteuer eingerechnet oder nicht?
Wenn ich diese Produkte nun bei ebay verkaufe, muss ich dann auf den Preis noch die Mehrwertsteuer drauf rechnen oder aus dem Preis raus? Oder muss ich nur von meinem Gewinn die Mehrwertsteuer abgeben?
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Ob in den Einkaufs preisen Mehrwertsteuer enthalten ist, hängt davon ab, ob der (andere) Verkäufer selbst umsatzsteuerpflichtig und nicht z. B. Kleinunternehmer ist. Für Dich ist letztlich nur entscheidend, ob Du ein Schriftstück bekommst, auf dem der Nettopreis und die hinzukommende Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) getrennt („gesondert“) ausgewiesen sind.
Liegt Dir eine solche Einkaufsrechnung vor, kannst Du - unterstellt Du bist nicht Kleinunternehmer - die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.
Wahrscheinlich bist Du aber Kleinunternehmer, weil deine Einnahmen 16.620EUR im Erstjahr nicht übersteigen. Dann kann Dir die Umsatzsteuer im Grunde egal sein.
Nur wenn Du kein Kleinunternehmer bist, schuldest Du 16/116 vom Verkaufs preis als Umsatzsteuer.
ergänzend: wenn du ohne vorsteuerabzug waren einkaufst (von privat, von kleinunternehmer, von steuerfr. unternehmern (arzt etc.)), dann kannst du die differenzbesteuerung nutzen.
du zahlst nicht ust aus dem gesamten bruttoverkaufspreis raus, sondern nur aus der „marge“.
bsp. du kaufst was für 100,- ohne vorsteuerabzug. du verkaufst das ganze für 158,- EUR. dann zahlst du nur aus (158 - 100) = 58 die umsatzsteuer, hier 8,–!
mach dich mal schlau, lies § 25a UStG!
mfg vom
showbee
p.s. im archiv habe ich einige texte geschrieben, wann 25a nicht unbedingt lohnenswert ist! schlag mal nach.