ich werde im Oktober heiraten und wüsste gerne mal, ob und in welcher Form ich die Kosten für meine Hochzeit geltend machen kann. Ich weiss, sofern ich das richtig verstanden habe, dass man die Kosten als Werbungskosten absetzen kann, wenn man aufgrund der Hochzeit umzieht. Dies ist bei mir allerdings nicht der Fall.
Die Aufwendungen für die Eheschließung sind nach § 12 EStG als Kosten der privaten Lebensführung leider nicht abziehbar.
Abziehbar sind Aufwendungen für einen Umzug ( nur Umzugskosten, nicht die der Ehe ) als Werbungskosten dann, wenn der Umzug aus überwiegend beruflichen Gründen durchgeführt wird. Sollte die Eheschließung der Grund für den Umzug sein, werden die Umzugskosten nicht als WK anerkannt werden können.
Gruß
Björn
ich werde im Oktober heiraten und wüsste gerne mal, ob und in
welcher Form ich die Kosten für meine Hochzeit geltend machen
kann. Ich weiss, sofern ich das richtig verstanden habe, dass
man die Kosten als Werbungskosten absetzen kann, wenn man
aufgrund der Hochzeit umzieht. Dies ist bei mir allerdings
nicht der Fall.