Ausgewiesene Mehrwertsteuer ohne Steuernummer?

Ist es rechtens, Rechnungen mit Mehrwertsteuer auszuweisen ohne die Steuernummer auf der Rechnung anzugeben? Soweit ich weiß, muß diese nun angegeben werden.

Was bedeutet so ein Fall für den Kunden? Kann unserem Unternehmen hier ein Schaden entstehen, wenn wir solche Rechnungen zahlen und entsprechend verbuchen? Oder ist es sinnvoll, solche Rechnungen generell zurückzuschicken und einen Aufdruck der Steuernummer zu verlangen?

Ich würde mich über eine schnelle Info sehr freuen.

hi,

§ 14 (1a) ustg schreibt vor, dass der leistende unternehmer in der Rechnung die ihm vom fa erteilte steuernummer anzugeben hat.

soweit die gesetzeslage.

nach wie vor sieht es aber so aus, dass nur etwa rund die hälfte aller rechnungen die geforderte steuernummer aufweisen.

weisen eingangsrechnungen die steuernummer nicht auf, so ist zumindest nach bisherige rechtsprechung bzw. bmf-schreiben der vorsteueranspruch nicht gefährdet. dieser verlangt nämlich die steuernummer nicht.

d.h. ihr müsst keine berichtigte rechnung anfordern und ihr könnt den vorsteuerabzug geltend machen, soweit die rechnung den sonstigen anforderungen an den rechnungsbeleg entspricht.

grüsse aus dem norden.

björn