Praktika im Ausland

Hallo,
ich nehme gerade an einem bezahlten Praktikum in Schweden teil. Die Vergütung erfolgt aus organisatorischen Gründen auf Rechnungsstellung unter dem Gesichtpunkt freier Mitarbeiterschaft.

Welche Steuern sind auf den Rechnungen an die schwedischen Stellen auszuweisen und wie sind die hier erhaltenen Einkünfte in Deutschland zu versteuern?

Sind z.B. Mehrwertsteuer auszuweisen und wo wird diese gezahlt und ggf. erstattet?

Vielen Dank im Vorraus
Viele Grüße aus Schweden
Florian

Hallo,
ich nehme gerade an einem bezahlten Praktikum in Schweden
teil. Die Vergütung erfolgt aus organisatorischen Gründen auf
Rechnungsstellung unter dem Gesichtpunkt freier
Mitarbeiterschaft.

Welche Steuern sind auf den Rechnungen an die schwedischen
Stellen auszuweisen und wie sind die hier erhaltenen Einkünfte
in Deutschland zu versteuern?

Sind z.B. Mehrwertsteuer auszuweisen und wo wird diese gezahlt
und ggf. erstattet?

Vielen Dank im Vorraus

Viele Grüße aus Schweden
Florian

Hallo Florian,

dazu folgendes:

(A) Einkommensteuer

In allen Staaten, zwischen denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, können Einkünfte nur insgesamt einmal der Ertragsbesteuerung unterworfen werden. Generell gilt zwischen den Staaten, mit denen D ein DBA hat, das Prinzip, daß die unbeschränkte Steuerpflicht in dem Land besteht, in dem der Stpfl. seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat. „Dauernder Aufenthalt“ ist dabei wörtlich zu verstehen, d.h. in Deinem Fall (Aufenthalt von geringfügiger Dauer und von vornherein auf eine nur vorübergehende Zeit angelegt) entsteht grundsätzlich keine unbeschränkte Steuerpflicht in Schweden.

Durch Deine formal selbständige Tätigkeit kann eine beschränkt steuerpflichtige Betriebsstätte in Schweden entstehen. Ich lasse jetzt mal die Möglichkeit weg, daß durch die klar weisungsgeundene Tätigkeit in Schweden Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit anfallen, die durch den Arbeit(=„Auftrag“-)geber gänzlich anders zu behandeln wären.

Da Du nichts für die Tätigkeit benötigst, als das, was Du an der Arbeitsstätte vorfindest, dürfte Deine Betriebsstätte, also der Ort, von dem aus Du Dein Unternehmen betreibst, in Schweden liegen. Wenn dieses so ist, unterliegst Du in der beschränkten Steuerpflicht in Schweden, d.h. Dein schwedisches Unternehmen wird in Schweden steuerpflichtig, aber möglicherweise kannst Du nicht alle Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die für Personen bestehen, die in Schweden ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben. Alles weitere hierzu unterliegt schwedischer Steuergesetzgebung, die ich nicht weiter kenne: Mit dem Besuch beim schwedischen Steuerberater etc. wird Dir Dein Praktikum sicherlich ganz schön vergällt, und Dein Auftraggeber hat Dich in dieser Beziehung sauber abgelinkt.

Mit einer Ausnahme: Wenn es in Deutschland einen Ort gibt, von dem aus Du Dein Unternehmen betreibst (d.h. wo alles ist, was Du brauchst, um arbeiten zu können - hängt davon ab, was Du machst, ggf. bitte Info), und wenn in Schweden keine Betriebsstätte besteht (Betriebsstätte = eigener Schreibtisch, Spind, Werkstatt, oder ein Zimmer oder Bauwagen oder sowas, an dem für Fremde erkennbar Dein Name steht) dann sind Deine Einkünfte aus der entsprechenden Tätigkeit in D einkommensteuerpflichtig, unabhängig davon, wo Du sie erwirbst.

Du siehst, in welche Richtung das geht, alles weitere zu diesem Punkt per e-mail, weil nicht forengeeignet.

(B) Umsatzsteuer

In Deinem Fall wird die umsatzsteuerliche mit der einkommensteuerlichen Betriebsttätte identisch sein. Ort der Leistung ist grundsätzlich dort, wo Du tätig wirst. Ausnahme: Wenn Du selbst umsatzsteuerlicher Unternehmer bist und der Auftraggeber auch, gibt es eine Reihe von Tätigkeiten, bei denen sich der Ort der Leistung für die USt danach richtet, wo der Sitz Deines Unternehmens ist (>> § 3a UStG). Diese Tätigkeiten sind im wesentlichen die der freien (= nicht gewerbesteuerpflichtigen) Berufe, sowas wie Ingenieure, Ärzte, Dolmetscher, Lehrer etc. Der Charakter der Tätigkeit ist entscheidend, nicht der Studienabschluß. Konkretes hierzu bitte auch per e-mail, weil vertraulich.

Wenn es Dir gelingt, den Ort der Leistung in D zu begründen, muß man zwei Fälle unterscheiden: In Abhängigkeit von Deinem Umsatz wirst Du wahrscheinlich die Option der Kleinunternehmerbesteuerung nach § 19(1) UStG wahrnehmen können, d.h. keine USt bei der Rechnungstellung, aber auch kein Vorsteuerabzug, und keine USt-Pflicht. Ich empfehle Dir, wenn das Praktikum fertig ist und abgerechnet wird, in jedem Fall mal eine Rechnung ohne USt und mit dem Hinweis „Kein USt-Ausweis wegen Besteuerung nach § 19(1) UStG“ zu stellen. Wenn Du nämlich USt ausweist, bist du auf jeden Fall in der Option zur Regelbesteuerung drin. Der umgekehrte Weg, Korrektur der Rechnung und Ausweis von USt, ist später immer noch möglich, wenn Du den Ort der Leistung in D nicht argumentiert kriegst.

In dem Moment, wo eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte in Schweden besteht und/oder Deine Tätigkeit nicht unter die „Freiberufler“-Fälle §3a UStG fällt, bist Du (ausschließlich, ohne daß D etwas damit zu tun hat) in Schweden USt-pflichtiger Unternehmer, mußt schwedische USt (mervärdesskatt)ausweisen (Regelsatz 25% soviel ich weiß, bitte vor Ort überprüfen) und diese beim schwedischen Fiskus erklären und abführen.

Der Fall USt-Pflicht in Schweden, ESt-Pflicht ausschließlich in Deutschland, ist denkbar, weil die UStliche Betriebsstätte viel enger definiert ist als die EStliche.

Alles weitere per e-mail auf Anfrage. Das erste, was Du machen solltest, ist, daß Du den Administrativheinis Deines Arbeitgebers die vorgeschobenen „organisatorischen Gründe“ in einer Weise aufs Butterbrot schmierst, daß sie wenigstens einen Anflug von roten Ohren kriegen. In Arizona sind Leute schon wegen geringerer Vergehen aufgehängt worden. Ein Unternehmen, welches sich Praktikantenplätze in Schweden leisten kann, sollte eigentlich auch die paar Euro StB-Honorar übrig haben, daß es Dich nicht dem schwedischen Fiskus ausliefert, sondern eine ganz banale Entsendung mit beschränkt steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit in Schweden draus macht und den Kram selber abrechnet, so daß Du aus der Bredouille bist.

Wenn Du mir sagst, was genau Deine Tätigkeit ist, kann ich Dir vielleicht konkreter weiterhelfen.

Schöne Grüße

MM