LStKl. u. Kinderfreibetrag b.Unverheirateten

Hallo,

wir sind ein in eheähnl. Verhältnissen lebendes, also unverheiratetes Paar, seit kurzem mit einem Kind. Ich nehme Erziehungsurlaub, wohne samt Kind bei meinem Freund, Vaterschaft ist anerkannt, Sorgerecht geteilt. Ich werde ausser Kindergeld kein eigenes Einkommen mehr haben, sobald die Elternzeit beginnt. Bleibt er bei Lohnsteuerklasse I, obwohl er uns beide versorgt und für alle Ausgaben aufkommt? Kann er das ‚ganze‘ Kind auf seine Lohnsteuerkarte nehmen oder nur 0,5 und falls Letzteres der Fall ist, wo bleibt dann die zweite Hälfte Kind, solange ich nicht arbeite? Ich dachte, man kann sowieso vereinbaren, wer das ganze Kind auf die Lohnsteuerkarte einträgt. Dann wäre die Sache ganz einfach und kein Hin-und-Her selbst wenn ich mich mal entschliesse auf Teilzeitbasis während der Elternzeit zu arbeiten. Also: er war jetzt beim Einwohnermeldeamt und hat LSt Klasse I (ledig) behalten und 0,5 Kind darauf eingetragen bekommen. Das erscheint mir nicht richtig zu sein. Was meinen die Experten? Braucht er von mir eine „Abtretung“ meiner „Hälfte“ Kind, damit er das ganze Kind auf seiner Lohnsteuerkarte hat?

Dank und Gruss

Alina

Und noch eine Frage dazu
… welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit er in die LSt Klasse II kommt? Habe weiter unten etwas bezügl. Haushaltsfreibetrag gelesen? Wieso muss ich einverstanden sein und was für Belege braucht er um den Wechsel zu vollziehen, bzw. bringt das mehr im Netto, wenn er zu LSt II (von I) wechselt?

Dank und Gruss

Alina

hi,

für wechsel in klasse II (ist günstiger) braucht er die „Anlage K“ von dir unterschrieben. frag beim finanzamt nach.

II ist günstiger als I! der 0,5 Kinderfreibetrag wirkt sich nur auf Kirchensteuer & Soli aus.

der freund sollte eine steuererklärung machen, er ist unterhaltspflichtíg gegenüber der mutter in den ersten 3 jahren nach der geburt des gemeinsamen kindes und kann diesen unterhalt bis zu 7.200 EUR p.a. steuerlich absetzen!

diese summe kann im rahmen des „lohnsteuer-ermäßigungsantrags“ auf die steuerkarte. frag beim FA nach, die helfen auch beim ausfüllen. dann zahlt er weniger lohnsteuer und hat mehr netto raus.

steuererklärung muss er dann aber bis 31.05.04 automatisch machen!

mfg vom

showbee