Hallo,
wir sind ein in eheähnl. Verhältnissen lebendes, also unverheiratetes Paar, seit kurzem mit einem Kind. Ich nehme Erziehungsurlaub, wohne samt Kind bei meinem Freund, Vaterschaft ist anerkannt, Sorgerecht geteilt. Ich werde ausser Kindergeld kein eigenes Einkommen mehr haben, sobald die Elternzeit beginnt. Bleibt er bei Lohnsteuerklasse I, obwohl er uns beide versorgt und für alle Ausgaben aufkommt? Kann er das ‚ganze‘ Kind auf seine Lohnsteuerkarte nehmen oder nur 0,5 und falls Letzteres der Fall ist, wo bleibt dann die zweite Hälfte Kind, solange ich nicht arbeite? Ich dachte, man kann sowieso vereinbaren, wer das ganze Kind auf die Lohnsteuerkarte einträgt. Dann wäre die Sache ganz einfach und kein Hin-und-Her selbst wenn ich mich mal entschliesse auf Teilzeitbasis während der Elternzeit zu arbeiten. Also: er war jetzt beim Einwohnermeldeamt und hat LSt Klasse I (ledig) behalten und 0,5 Kind darauf eingetragen bekommen. Das erscheint mir nicht richtig zu sein. Was meinen die Experten? Braucht er von mir eine „Abtretung“ meiner „Hälfte“ Kind, damit er das ganze Kind auf seiner Lohnsteuerkarte hat?
Dank und Gruss
Alina