Eigennutzung (Privatanteil) PKW

Hallo,
ein Problemm mit vielen??? Lösungen…
(Jeder sagt was anderes)

Also:

PKW geleast - Firmenleasing. Bruttolistenpreis = 24000,00 Euro

Anderer PKW (alt) als Privatfahrzeug vorhanden.

Der „neue“ Pkw soll (wird) hauptsächlich als Betriebsfahrzeug genutzt.

Nun zum Problem:
1, Ist die Voraussetzung des zweiten PKW’s ausreichend, den geleasten völlig abzusetzen?

2, Wenn nein, anwenden der 1% Regelung. Grundlage hier der Bruttolistenpreis. Wie geht man mit der in den monatlichen Mietraten enthaltenen Vorsteuer um?

3, Das Fahrzeug hat bei Kauf ein Radio eingebaut.
Wir haben dann dieses Radio gegen eines mit Navigation ausgetauscht.
Dieses „Navigationsradio“ wurde gekauft.
Wird dies nun separat aktiviert und abgeschrieben oder fliesst es in den kalkulatorischen Kaufpreis zur Ermittlung des Bemessungwertes für die Eigennutzung ein?

Hoffentlich kann mir jemand hier helfen.
Bis dann.
Joachim aus Düsseldorf

Hallo,

PKW geleast - Firmenleasing. Bruttolistenpreis = 24000,00 Euro

Anderer PKW (alt) als Privatfahrzeug vorhanden.

Der „neue“ Pkw soll (wird) hauptsächlich als Betriebsfahrzeug
genutzt.

Nun zum Problem:
1, Ist die Voraussetzung des zweiten PKW’s ausreichend, den
geleasten völlig abzusetzen?

In der Regel wird dies immer besonderer Anlaß der Prüfung seitens des FA sein, weil dies ein lebensfremder Umstand ist. Ein betrieblicher Pkw wird i.d.R. immer auch privat genutzt. Häufig sind auch noch Ehegatten und/oder volljährige Kinder vorhanden, dies senkt die Wahrscheinlichkeit nochmals.
Die bloße Behauptung, der Betriebswagen wird nicht privat verwendet zieht nicht. D.h., Du kommst, wenn Du die Anwendung der 1%-Pauschalierung vermeiden möchtest, nicht drum herum ein Fahrtenbuch zu führen. Sorry.

2, Wenn nein, anwenden der 1% Regelung. Grundlage hier der
Bruttolistenpreis. Wie geht man mit der in den monatlichen
Mietraten enthaltenen Vorsteuer um?

Die Vorsteuer ist nach geltendem Recht nur in Höhe von 50% sofort abziehbar.
Nach der aktuellen Literatur sollte im Interesse des Mdt. ( bzw. Dir ) wie folgt verfahren werden können:

Abzug aller kfz-relevanten Vorsteuern zu 100% aus den laufenden Kfz-Betriebskosten ( Leasinggebühren, Sprit, Reparaturen )unter gleichzeitiger Beibehaltung der Umsatzsteuerfreiheit des Verwendungseigenverbrauches für private Kfz-Nutzung (1% pro Monat).

3, Das Fahrzeug hat bei Kauf ein Radio eingebaut.
Wir haben dann dieses Radio gegen eines mit Navigation
ausgetauscht.
Dieses „Navigationsradio“ wurde gekauft.
Wird dies nun separat aktiviert und abgeschrieben oder fliesst
es in den kalkulatorischen Kaufpreis zur Ermittlung des
Bemessungwertes für die Eigennutzung ein?

Das Teil ist in der Regel fester Bestandteil des Kfz und wird ( m.E. ) im Falle einer Anschaffung ( Du hast aber Leasing ) zusammen mit dem Pkw abgeschrieben. Für die BMG des Verwendungseigenverbrauches ist die Zusatzausstattung dem Bruttolistenpreis hinzuzurechnen, d.h. die Anschaffungskosten des Navi geht dort mit ein.

Ob Du das Navi aktivieren mußt doch nicht, hängt auch davon ab, ob Du wirtschaftlicher Eigentümer bist oder die Leasinggesellschaft wirtschaftlicher Eigentümer bist. Das geht jedoch nicht ganz klar aus Deinem Posting hervor. Wenn Du Dich hierzu vielleicht nochmals äussern könntest… Du schreibst zwar von Leasing, erwähnst jedoch auch „Kauf“ des Pkw.

Grüsse aus dem Norden.

Björn

Hallo Björn,

also der PKW, um den es hier geht ist ein Leasingfahrzeug.
Anz. 0,00 EU
Monatl. Leasingraten. -> Eigentümer = LEASINGBANK

Das „Navigationsradio“ wurde gekauft -> Eigentümer = ICH

Nochmals:

Navi -> aktivieren und 7 Jahre AFA ??

1% = Autolistenpreis + Navi ??

Wie soll ich …„UMSATZSTEUERFREIHEIT des Verwendungseigenverbrauches für private Kfz-Nutzung (1% pro Monat)“… verstehen ??

Vielen Dank

Grüsse an den Norden

Joachim

Hallo,

also der PKW, um den es hier geht ist ein Leasingfahrzeug.
Anz. 0,00 EU
Monatl. Leasingraten. -> Eigentümer = LEASINGBANK

Das „Navigationsradio“ wurde gekauft -> Eigentümer = ICH

Nochmals:

Navi -> aktivieren und 7 Jahre AFA ??

Ja, bitte. 7 Jahre ? Recht lange, habe aber keine Tabs zur Hand und denke, dass Du diese Nutzungsdauer bereits geprüft hast.

1% = Autolistenpreis + Navi ??

Ja.

Wie soll ich …„UMSATZSTEUERFREIHEIT des
Verwendungseigenverbrauches für private Kfz-Nutzung (1% pro
Monat)“… verstehen ??

Der Verwendungseigenverbrauch für Fahrzeuge, bei deren Anschaffung (…Leasing ) Vorsteuer nur zu 50% abziehbar sind, unterliegt nach § 3 (9a) S.2 UStG nicht der Umsatzsteuer.

nach 03.1999
Vorsteuerabzug: 50%.
Umsatzsteuerpflicht: keine ( quasi, als Ausgleich. Zumindest gewollt. )

vor 04.1999:
Vorsteuerabzug: 100%
Umsatzsteuerpflicht: 100% ( abzgl. Anteil für nicht mit VSt-belastete Kosten )

Die 1%-Variante ist in diesem Fall der Eigenverbrauch ( Privatanteil der Kfz-Nutzung für betriebsfremde Zwecke ).

Hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.

Grüsse aus dem Norden

Björn

Hallo Björn,

ich muss leider nochmals fragen.
Verstehe ich es so, dass ich von der Leasingrate nur 50% der Vorsteuer abziehen kann und den Eingenanteil ohne Mwst als Erlöse buchen muss?

Ciao
Joachim

Hallo,

ich muss leider nochmals fragen.
Verstehe ich es so, dass ich von der Leasingrate nur 50% der
Vorsteuer abziehen kann und den ?

Ja, so ist das. "Eingenanteil ohne Mwst als

Erlöse buchen könnte" wäre richig. Beim FA ist Dir keiner böse, solltest Du mehr USt abführen als nötig…

Schau´ die nächsten Wochen hier im Forum nochmals herein:
bis dahin wird hier gewiss etwas Konkretes zum 100%-VSt-Abzug trotz ustfreier EV stehen.

Grüsse

Björn

Hallo Björn,

um es ganz richtig zu verstehen, sieht es also wie das Beispiel aus?

Listenpreis incl. Mwst PKW = 20.000 EU
Navigation gekauft incl. Mwst = 1.000 EU
Grundlage zur Berechnung Eigenanteil = 21.000 EU
macht also 210 EURO pro Monat.

Leasingrate PKW = 300 EU + 48 EU Mwst. = 348 Euro


Demnach buche ich:

300 EU -> KFZ-Leasing (SKR 03 = 4530)
24 EU -> Vorsteuer (SKR 03 = 1575)
24 EU -> nicht anrechenbare Vorsteuer (SKR 03 = 4305)

210 EU -> Eigenverbrauch ohne Ust. (SKR 03 = 8900)


Vielen Dank für deine Mühen und Hilfen.
Endlich mal jemand der es auch mal artikulieren kann, denn die meisten (auch viele „Steuerberater“) reden mal so - mal so.

Viele Grüße
Joachim

Hi…

um es ganz richtig zu verstehen, sieht es also wie das
Beispiel aus?

Listenpreis incl. Mwst PKW = 20.000 EU
Navigation gekauft incl. Mwst = 1.000 EU
Grundlage zur Berechnung Eigenanteil = 21.000 EU
macht also 210 EURO pro Monat.

Korrekt.

Leasingrate PKW = 300 EU + 48 EU Mwst. = 348 Euro


Demnach buche ich:

300 EU -> KFZ-Leasing (SKR 03 = 4530)
24 EU -> Vorsteuer (SKR 03 = 1575)
24 EU -> nicht anrechenbare Vorsteuer (SKR 03 = 4305)

210 EU -> Eigenverbrauch ohne Ust. (SKR 03 = 8900)

Korrekt.

Vielen Dank für deine Mühen und Hilfen.
Endlich mal jemand der es auch mal artikulieren kann, denn die
meisten (auch viele „Steuerberater“) reden mal so - mal so.

Besten Dank, fühle mich geschmeichelt. Habe schon an mir gezweifelt… :wink:

Grüsse aus dem Norden

Björn

Hi,

nicht zweifeln…

ist doch alles gut :wink:

PS: was ist eigentlich deine „Profession“?

nochmals vielen Dank
und CIAO
Joachim

nicht zweifeln…

Zweifele immer und überall…

ist doch alles gut :wink:

Was lange währt…

PS: was ist eigentlich deine „Profession“?

Bin Drehstuhlpilot…
Im meinem tiefsten Inneren jedoch bewirtschafte ich Kaffeeplantagen in Guatemala… :wink:

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