Hallo,
PKW geleast - Firmenleasing. Bruttolistenpreis = 24000,00 Euro
Anderer PKW (alt) als Privatfahrzeug vorhanden.
Der „neue“ Pkw soll (wird) hauptsächlich als Betriebsfahrzeug
genutzt.
Nun zum Problem:
1, Ist die Voraussetzung des zweiten PKW’s ausreichend, den
geleasten völlig abzusetzen?
In der Regel wird dies immer besonderer Anlaß der Prüfung seitens des FA sein, weil dies ein lebensfremder Umstand ist. Ein betrieblicher Pkw wird i.d.R. immer auch privat genutzt. Häufig sind auch noch Ehegatten und/oder volljährige Kinder vorhanden, dies senkt die Wahrscheinlichkeit nochmals.
Die bloße Behauptung, der Betriebswagen wird nicht privat verwendet zieht nicht. D.h., Du kommst, wenn Du die Anwendung der 1%-Pauschalierung vermeiden möchtest, nicht drum herum ein Fahrtenbuch zu führen. Sorry.
2, Wenn nein, anwenden der 1% Regelung. Grundlage hier der
Bruttolistenpreis. Wie geht man mit der in den monatlichen
Mietraten enthaltenen Vorsteuer um?
Die Vorsteuer ist nach geltendem Recht nur in Höhe von 50% sofort abziehbar.
Nach der aktuellen Literatur sollte im Interesse des Mdt. ( bzw. Dir ) wie folgt verfahren werden können:
Abzug aller kfz-relevanten Vorsteuern zu 100% aus den laufenden Kfz-Betriebskosten ( Leasinggebühren, Sprit, Reparaturen )unter gleichzeitiger Beibehaltung der Umsatzsteuerfreiheit des Verwendungseigenverbrauches für private Kfz-Nutzung (1% pro Monat).
3, Das Fahrzeug hat bei Kauf ein Radio eingebaut.
Wir haben dann dieses Radio gegen eines mit Navigation
ausgetauscht.
Dieses „Navigationsradio“ wurde gekauft.
Wird dies nun separat aktiviert und abgeschrieben oder fliesst
es in den kalkulatorischen Kaufpreis zur Ermittlung des
Bemessungwertes für die Eigennutzung ein?
Das Teil ist in der Regel fester Bestandteil des Kfz und wird ( m.E. ) im Falle einer Anschaffung ( Du hast aber Leasing ) zusammen mit dem Pkw abgeschrieben. Für die BMG des Verwendungseigenverbrauches ist die Zusatzausstattung dem Bruttolistenpreis hinzuzurechnen, d.h. die Anschaffungskosten des Navi geht dort mit ein.
Ob Du das Navi aktivieren mußt doch nicht, hängt auch davon ab, ob Du wirtschaftlicher Eigentümer bist oder die Leasinggesellschaft wirtschaftlicher Eigentümer bist. Das geht jedoch nicht ganz klar aus Deinem Posting hervor. Wenn Du Dich hierzu vielleicht nochmals äussern könntest… Du schreibst zwar von Leasing, erwähnst jedoch auch „Kauf“ des Pkw.
Grüsse aus dem Norden.
Björn