Hallo,
ich habe noch ein besonderes Problem.
Ich habe eine Baumaßnahme geplant und ein dazugehöriges Grundstück gekauft.
Die Vermarktung war hauptsächlich in Richtung Bauträgermaßnahme, also der Verkauf von Eigentumswohnungen, ausgelegt.
Bauträgermaßnahmen unterliegen ja nicht der Umsatzsteuer, weil Grunderwerbsteuer anfällt.
Neben der Aqusie bezgl. Eigentumswohnungen waren auch Bestrebungen zum Verkauf des Grundstückes an Investoren, um dann als Generalübernehmer die Baumaßnahme darauf zu errichten. Hier würde ja die Umsatzsteuer wieder greifen (für das Gebäude).
In diesem Falle würde die Verrechnung mit der Vorsteuer erfolgen.
Im Falle „Bauträgermaßnahme“ - „Verkauf von Eigentumswohnungen“ entfällt ja bekanntlich der Vorsteuerabzug.
Soweit so gut!
Der Grundstückskauf wurde nicht vollzogen -da die Gläubiger des Verkäufers die Zwangsversteigerung durchführen ließen - und ich den Kauf nicht abschließen konnte.
(Es war vereinbart, dass ich den Kaufpreis nach Verkauf der Baumaßnahme zahle.)
-> Die von mir gezahlte Grunderwerbsteuer hat mir das Finanzamt zurückerstattet.
-> Da ich im Hinblick auf eine Verwertung als Eigentumswohnungen alle Aufwendungen, die diesem Projekt direkt zuzuordnen waren, ohne Vorsteuerabzug gebucht hatte, habe ich nun - nach Niedergang der Voraussetzung (Grundstückskauf), den bisher nicht vorgenommenen Vorsteuerabzug gemeldet.
-> Das Finanzamt lehnte eine Erstattung der Vorsteuerbeträge ab, da das hauptsächliche und vorrangige Interesse der Verkauf von Eigentumswohnungen war und nur darauf käme es an.
-> Meines Erachtens ist nach Wegfall der Voraussetzung, die Eigentumserlangung des Grundstückes, der gesamte Aufwand ein Aufwand im normalen Geschäftsbetrieb -wenn auch mit erheblichen Nachteilen (Verlust)- und es müsste der Vorsteuerabzug gerechtfertigt sein.
-> Es ist noch wichtig, dass mein Unternehmen nicht nur zur Durchführung dieser Baumaßnahme gegründet wurde, sondern auch noch andere Tätigkeiten -> Projektentwicklung, Durchführung von Baumaßnahmen und Vermittlungen von Immobilien betreibt.
Vielleicht kann mir hier jemand Ideen liefern die mir positiv weiterhelfen ??
Der Verlust war bei diesem Projekt schon enorm und wird durch die Ablehnung des Finanzamtes noch unnötig vergrößert.
Grüße aus Düsseldorf
Joachim
heißen sollen) ist, dass der Gläubiger die Zangsvollstreckung betrieben und auch hat durchführen lassen und dann als Bieter das Grundstück selbst ersteigert hat.