Also mein Vater bekommt noch Kindergeld für mich, und auch noch einen Ortszuschlag aus dem öffentlichen Dienst (aber keine Ahnung wie hoch der ist!!)
Jetzt meine Fragen:
Gelten für dieses Jahr Einkommensgrenzen von 7188? oder 7340?? Finde beides weiß aber nicht was richtig ist.
Werden Kindergeld und Ortszuschlag davon abgezogen? darf ich also nur ~5000? dieses Jahr verdienen?
Fallen über der Einkommensgrenze Kindergeld sowie Ortszuschlag für meinen Vater weg?
Ich lese etwas von einem Arbeitnehmer-Pauschalbetrag von 1044?, kann ich den Generell immer anrechnen und dann wie in 2) ca 6000? verdienen?
Ich habe von März-Dezember einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit
und im gesamten Jahr ca 500? aus Selbstständiger Arbeit (2 Werkverträge zu je 250?)
Addendum: jetzt erfahre ich: ich darf normal 7188 ? verdienen OHNE Kindergeld-Anrechnung… allerdings fällt der Ortszuschlag weg wenn ich INKLUSIVE Kindergeld mehr als 7188? als Verdienste hab.
Falls jemand was damit anfangen kann: BAT Merkblatt zum Ortszuschlag §29, Abschnitt B, Absatz 2 Nr.4
da steht:
Eigene Mittel der aufgenommenen Person sind z.b.:
.
.
.
da steht aber nix von Kindergeld
sondern nur das pro Monat 628? für Ortszuschlag Stufe 2 statt Stufe 1 maximal verdient werden dürfen (also genau die 7188? pro Jahr)
So weiter aufgedröselt: da Steht 628? an MITTELN seit 1.4. (Also aufs Gesamtjahr
7545?) Verdiene seit 15.3. diesen Jahres etwas, davor waren es etwa 614? Pro monat)
Allerdings fallen dann auch etliche Freibeträge weg sodass ich wieder bei den 7188? pro Jahr lande.
und unter 1) alle die die unterhaltspflichtige Person bekommt (also 154? pro Monat mein Vater an Kindergeld)
und alle unter 2) alle die ich selber bekomme (also mein Gehalt)
vorweg, wie das mit dem kinderzuschlag BAT ist, kann ich nicht sagen, hier postest du am besten im brett recht unter bezug auf den thread nochmals?!
also, die maßgebliche grenze 2003 ist 7235 EUR! durch das flutopfersoli.gesetz wurde die steuerreform 2003 auf 2004 nach hinten geschoben, wegen redaktionsversehen wurde jedoch der betrag von 2002 im § 32 EStG belassen. wurde dann irgendwann korrigiert.
7235 EUR bedeutet max. einkünfte & bezüge.
der betrag von 1044 eur p.a. ist ein werbungskostenpauschbetrag. wenn du keine werbungskosten angibst, wird min. der betrag p.a. angesetzt. darüber kommst du, wenn du bsp. weit zur arbeit fährst, viel arbeitsmittel kaufst, ein arbeitszimmer hast o.ä.
bleibst du bei dem pauschbetrag=mindestbetrag, kannst du also max. 7235 + 1044 = 8279 EUR bruttoarbeitslohn p.a. haben.
wenn du noch einkünfte aus anderen einkunftsarten hast (hier 500,-) dann kannst du natuerlich nur noch dementsprechend weniger bruttoarbeitslohn haben.
dies ist der jahresbetrag, wenn du das ganze jahr in ausbildung warst. wenn du nur einen teil des jahres in ausbildung warst, musst du monatsgenau rechnen. ein tag im monat ausbildung reicht für den ansatz des ganzen monats.
bsp. du warst vom 01.01. bis 29.04. faul und hast am 30.04. eine ausbildung begonnen. du bist in ausbildung von 4-12/03, also darfst du im zeitraum 04-12 max. 9/12tel von 8279 EUR verdienen.
ansonsten grabe mal hier im archiv nach, habe schon viele postings verfasst für studenten rund ums kindergeld & co.
Werden Kindergeld und Ortszuschlag davon abgezogen? darf
ich also nur ~5000? dieses Jahr verdienen?
Einkommensgrenze bezieht sich nur auf das, was das Kind verdient(Arbeitsentgelt - Werbungskosten + Zinseinnahmen und öffentliche Zuschüsse). Elterneinkünfte sind nicht relevant.
Fallen über der Einkommensgrenze Kindergeld sowie
Ortszuschlag für meinen Vater weg?
Ja, Ortszuschlag(bzw. der auf das Kind bezogene Anteil)wird nur gleichzeitig zum Kindergeld gezahlt.
Die Fragen zum Kindergeld wurden ja bereits beantwortet…
Also mein Vater bekommt noch Kindergeld für mich, und auch
noch einen Ortszuschlag aus dem öffentlichen Dienst (aber
keine Ahnung wie hoch der ist!!)
Die Problematik der Ortszuschläge nach BAT ist kompliziert aber nicht unlösbar.
Vorab ein paar Fragen: Ist Dein Vater verheiratet? Bist Du bei Ihm gemeldet? Arbeitet Deine Mutter im öffentlichen Dienst?
Im BAT Schreiben steht aber:
Mittel Maximal: 7188?
Mittel sind: 1) Einküfte der Eltern: Kindergeld + Ortszuschlag 2) Einkünfte des Kindes
Das ist der Knackpunkt an der ganzen Sache der abgeklopft werden muss… ich sollte das ganze mal einscannen und Link posten damit´s jeder mal sehen kann. Mach ich auch besser heute abend und replie genau hierdrunter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Eltern geschieden seit 19 Jahren, Mutter verstorben seit 2
Jahren
Wohne noch zuhause und bin bei meinem Vater gemeldet.
Hallo hanshubertus,
tut mich traurig, dass es so spät geworden ist
Als lediger Angestellter im öffentlichen Dienst gehöht Dein Vater grundsätzlich der Ortzuschlagsstufe 1 an.
Er gehört jedoch dann der Stufe 2 an, wenn er eine unterhaltsberechtigte Person (in diesem Fall Dich) in seinem Haushalt aufgenommen hat. Das gilt aber nur solange, wie die zur Bestreitung des Unterhalts verfügbaren Mittel den Betrag von derzeit ca. 605 € mtl. nicht übersteigen. (§ 29 B Abs. 2 Nr 4 BAT)
Richtig ist, dass dabei Kindergeld einzubeziehen ist.
Weiterhin einzubeziehen ist Dein Arbeitslohn.
Ausserdem ist ein Kindbezogener Anteil im Ortszuschlag (siehe unten) mit 86,70 € einzubeziehen.
Demzufolgfe darfst Du (605,- € ./. 154,- € Kindergeld ./. 86,70 € Kinderzulage) mtl. 364,30 € (also jährl. 4371,6 €) als Arbeitseinkommen haben, damit Dein Vater den Ortszuschlag der Stufe 2 erhält. Der Zuschlag der Stufe 2 beträgt je nach Bundesland und Tarifklasse ca. 100 €.
Unabhängig davon wird der Zuschlag der Stufe 3 (für Kinder) gewährt.
Der Kinderzuschlag beträgt 86,70 €. Es kann sein, dass es auch hier Unterschiede im Betrag in den einzelnen Bundesländern und Tarifklassen gibt. Einziges Merkmal für die Gewährung des Kinderzuschlags ist, dass Deinem Vater Kindergeld für Dich zusteht.
Sollte Dein Vater den Ortzuschlag der Stufe 2 erhalten, so schließt sich zusätzlich zum Kindergeld der Kinderzuschlag nach §29 B Abs. 3 BAT an.
Sollte Dein Vater den Ortzuschlag der Stufe 2 nicht erhalten, weil Du zuviel verdient hast, so schließt sich zusätzlich zum Kindergeld der Kinderzuschlag nach §29 B Abs. 4 BAT an.
In beiden Fällen erhält er die 86,70 €. Nur gehen Ihm im letzen Fall die 100 € der Stufe 2 verloren.
Einzelheiten zu den genauen Beträgen kann sich ein Vater bei seiner Dienststelle besorgen.