400€ - Sozialversicherung

Liebe Experten,

hier ein paar kurze Fragen. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen:

  1. Ist man nebengewerblich selbständig und fängt nun als AN auf 400€-Basis an, reicht dann die Krankenversicherung bezogen auf den Geringfügigkeits-Job?

  2. Meldet ein AN seinen Wohnsitz im Ausland an und arbeitet hier in Deutschland, muß er dann die Abgaben (die Steuersätze) in Deutschland zahlen o. unterliegt er den Steuersätzen im „Wohnsitz“-Land?

  3. Was ist die günstigere Lösung: Ein AN verkauft sein Kfz dem Unternehmer, da dieser dann die Kosten betrieblich absetzen kann
    (AN ist daran interessiert, dass die Fa. wenig Steuern zahlt!) o.
    sollte das Kfz in AN-Eigentum bleiben? Wenn ja, wie werden die km abgerechnet?

Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe!!!

Lieben Gruß
Nicole

hallo nicole,

  1. Ist man nebengewerblich selbständig und fängt nun als AN
    auf 400€-Basis an, reicht dann die Krankenversicherung bezogen
    auf den Geringfügigkeits-Job?

nein, auf der basis besteht kein krankenversicherungsschutz. du bekommst im rahmen der 400 EUR jobs keine chip-karte von der kasse. die abgaben sind nur pauschal vom AG zu zahlen und begründen für den AN keinen versicherungsschutz!

  1. Meldet ein AN seinen Wohnsitz im Ausland an und arbeitet
    hier in Deutschland, muß er dann die Abgaben (die Steuersätze)
    in Deutschland zahlen o. unterliegt er den Steuersätzen im
    „Wohnsitz“-Land?

kommt drauf an! i.d.R. wird es aber so sein, dass der meldeort irrelevant ist, es kommt auf den tatsächlichen wohnort an. zudem ist in den meisten DBA festgehalten, das arbeitnehmer in dem staat besteuert werden wo sie arbeiten, nicht wo sie wohnen.

  1. Was ist die günstigere Lösung: Ein AN verkauft sein Kfz dem
    Unternehmer, da dieser dann die Kosten betrieblich absetzen
    kann
    (AN ist daran interessiert, dass die Fa. wenig Steuern zahlt!)
    o.
    sollte das Kfz in AN-Eigentum bleiben? Wenn ja, wie werden die
    km abgerechnet?

das wäre umgehung (§ 42 AO) bzw. ein scheingeschäft (§ 41 AO) und für die steuerfestsetzung irrelevant. im übrigen kann man nicht pauschal sagen, was günstiger ist. ein kleines altes auto im betriebsvermögen mit mittlerer privater nutzung ist ggf. im betriebsvermögen schlechter aufgehoben, da die absetzbaren kosten nicht so hoch sind wie die zu versteuernden sachbezüge (1% meth.) bzw. die variante entfernungspauschale und dienstreisen pur für den arbeitnehmer günstiger sind.

man müsste das grob durchschätzen und berechnen. hierzu bräuchte man allerdings so gut wie alle angaben in schätzung (kaufpreis, laufleistung, privatanteil, laufende kosten, fixe kosten, fahrtenbuch o. 1% meth, höhe des bruttogehaltes des AN vor sachbezug, durchschnittsteuersatz AG, vorsteuerabzugsberechtigung etc.)…

gruss vom

showbee