Auslandsaufträge

Hallo,

ich habe ein Ingenieur Büro aus den USA von den ich ein Auftrag bekommen habe. Nun stellt sich mir die Frage wie das ganze Steuerlich
läuft. Wer bekommt die Steurn wo muss ich das angeben etc.?

Gruß
Mark

Hallo Mark,

Zur Einkommensteuer:
Wenn Du in Deutschland Deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast, sind alle Einkünfte grundsätzlich auch in Deutschland zu versteuern. Ausnahmen bilden nur Tätigkeiten, die Du in anderen Ländern ausübst. Dann können die Einkünfte in Deutschland steuerfrei sein, wenn das Land in dem Du tätig wirst Steuern auf Deine Einkünfte erhebt und mit Deutschland eine Doppelbesteuerungsabkommen besteht. (ein DBA mit den USA besteht).

Umsatzsteuer:
Liegt Dein Unternehmen im Inland, sind grundsätzlich alle Umsätze steuerpflichtig. Außerdem kannst Du Dir aus Deinen Rechnungen die Vorsteuer ziehen.
Im Zusammenhang mit Deinen Auftraggebern aus den USA vermute ich, dass Dein Produkt später in die USA geliefert wird. Dann wäre die Lieferung als umsatzsteuerfreie Ausfuhr zu behandeln. Der Vorsteueranspruch bleibt Dir aber erhalten.
Wenn Du direkt in den USA arbeitest, fallen auf die Lieferungen in Deutschland keine Steuern an. Dann musst Du Dich jedoch mit der amerikanischen Steuerverwaltung auseinandersetzen.

Gruss Kiese

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