Hallo Allerseits,
welche steuerlichen Einflüsse bei der Behandlung von Schadenrückstellungen (Besonderheiten für Versicherungsgesellschaften) gibt es und welche Konsequenzen haben diese Einflüsse?
Danke und Gruß
Marco
Hallo Allerseits,
welche steuerlichen Einflüsse bei der Behandlung von Schadenrückstellungen (Besonderheiten für Versicherungsgesellschaften) gibt es und welche Konsequenzen haben diese Einflüsse?
Danke und Gruß
Marco
hi,
ich weiss jetzt nicht, ob du schon einmal in die §§ 20 ff. KStG reingesehen hast, solltest du machen. die HGB vorschriften solltest du kennen (§§ 341e ff HGB), oder?
was ist dein problem konkret?
mfg vom
showbee
Hallo Bee,
letztere sind mir schon bekannt…
das Problem, was ich habe ist mehr die Abänderung von Kapitalgesellschaften in Bezug auf 2005 (IAS - Umstellung) und dem dortigen verbundenen Verbot (meines Wissens nach) der Führung von Schadenrückstellungen…
Die bisherigen müssten ja dann aufgelöst werden oder aber nicht und ins EK gebucht werden? Nur zwnagsläufig würden Steuern anfallen…
Was aber, wenn im Folgejahr (nach der Auflösung) wahnsinnige Verluste eingefahren werden? Einfach halt negativ und keine Steuerzahlung?
Sind für Schadenrückstellungen und die Kapitalerträge daraus denn Ertragssteuern zu zahlen?
Gruß
Marco