Einkommensteuer

mein Bruder ist mit einer Kubanerin verheiratet, die in Kuba noch 2
Kinder hat (mein Bruder ist nicht der Vater)unterstützt aber die
Kinder finanziel. Kann er dies bei der Einkommensteuer geltend
machen, oder muss seine Frau, dies tun. Allerdings ist noch zu sagen:
sie hat zwar eine Lohnsteuerkarte, geht aber nicht arbeiten. Frage:
Wenn sie selbst keine Einkünfte hat, kann sie dann diese Kosten
absetzen?

Hallo!

Verheiratete werdenn grundsätzlich zusammenveranlagt, d. h. die Einkünfte beider Ehegatten werden zusammengerechnet, halbiert und die darauf anfallende Steuer verdoppelt. Wenn Frau nichts verdient, stellt sich zuerst die Frage, ob überhaupt eine Steuer zu zahlen ist (vor Abzug des Unterhalts). Das kommt auf die Höhe der Einkünfte des Mannes an.

Mit der Einnahmeerzielungsabsicht der Frau hängen Unterhaltszahlungen nicht zusammen, so dass ein Abzug nur noch als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung denkbar ist.

Sonderausgaben sind abschließend in §10 ff. EStG geregelt, dort gibt es aber keine Regelung für derartige Aufwendungen, also kein Abzug als Sonderausgabe möglich.

Außergewöhnliche Belastungen sind in §§33 ff. EStG geregelt, wo u. a. in §33a Abs.1 EStG eine Regelung zum Unterhalt an nicht unbeschränkt steuerpflichtige, jedoch gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen ohne Kinderfreibetrag enthalten ist. **Die Unterhaltszahlungen sind daher möglicherweise als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Es gelten aber restriktiv angewandte Beschränkungen hinsichtlich der Bedürftigkeit und der Angemessenheit der Zahlungen (Opfergrenze). Und das ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich und ziemlich kompliziert zu berechnen. Also ein klarer Fall für den Steuerberater…

Ciao!
Nemo**

hi,

für die kinder kann sie einen halben kinderfreibetrag ansetzen. da in kuba kein kindergeld bezahlt wird (bestätigungen gibt es bei der botschaft), wird der kinderfreibetrag auch bei der einkommensteuer berücksichtigt.

einfach für die kinder die anlagen abgeben, wohnort kuba berücksichtigen und bei kindergeld eine null eintragen. wenn dann im bescheid zwischen „einkommen“ und „zu versteuernden einkommen“ keine freibeträge für kinder abgezogen werden, solltest du mal mit dem finanzamt telefonieren ggf. einspruch einlegen.

mfg vom

showbee

klarstellung
Unterhaltsabzug gilt nur für Kinder ohne Kinderfreibetrag, also z. B. ältere Kinder.