kann man die Kosten für ein Au Pair-Mädchen (Vermittlungsgebühr, Taschengeld, Monatskarte, Sprachkurs, Versicherungen = ca. 3.500,-- €/ Jahr) bei zwei Kindern (6+9 Jahre)und zwei berufstätigen Elternteilen als Betreungskosten bei der ESt.-Erklärung geltend machen ?
Dank und Gruß
Sera
ja, es ist absetzbar. folgende voraussetzungen gibt es:
deine kinder (die betreut werden) sind unter 14.
die eltern müssen BEIDE eine der voraussetzungen (erwerbstätig, krank, behindert) erfüllen
absetzbar ist der betrag, der 1548 EUR p.a. / kind übersteigt.
unentgeltliches wohnen&verpflegen für das au-pair mädchen wird nach sachbezugsverordnung ermittelt, sind also auch aufwendungen von die in EUR/Ct.
max. pro kind sind aber nur 1500 EUR absetzbar (wenn eltern zusammen wohnen mit kind).
max. 6096 EUR bringen also etwas, davon werden 3000 EUR bei euren 2 kindern in der steuererklärung anerkannt. die berechnungsprogramme zur steuererklärung berechnen das aber ganz gut, wenn man alle angaben macht.
es ergeben sich also für volle unterkunft & verpflegung in west-dtl. monatlich 385,60 EUR, p.a. ansatz also 4.627,20 EUR.
der sachbezugswert für die unterkunft vermindert sich um 15% bei aufnahme im eigenen haushalt sowie um weitere 15% wenn der jenige unter 18. ist.
des weiteren wird gekürzt, wenn mehrer personen im zimmer sind. also bei belegung mit 2 personen wird um 40% gekürzt, bei 3 um 50% und bei noch mehr um 60%.
wenn das aupair also unter 18 ist, bei euch im haushalt wohnt und mit 3 deiner kinder in einem zimmer wohnt (sehr unwahrscheinlich), wird der unterkunftswert um 90% gekürzt.
das dazu. die CB 500 ist bei mir schon fast 6000km gelaufen und läuft und läuft und läuft…