Kleinunternehmer

Hallo,
plane selbständigkeit (secondHand), habe bisherige Fragen verfolgt und soweit verstanden. Aber: Nach Abzug der Betriebsausgaben (pauschal 50%), wird der Rest (hoffentlich) mit 16% versteuert oder wie bei Freiberuflern als Einkommenssteuer?
Danke, Angela

schlechte quellen…
hi,

du hast schlechte quellen für deine recherche genutzt. der pauschale betriebsausgabenabzug von 50% für kleinunternehmer war mal in planung, mehr nicht!

plane selbständigkeit (secondHand), habe bisherige Fragen
verfolgt und soweit verstanden. Aber: Nach Abzug der
Betriebsausgaben (pauschal 50%), wird der Rest (hoffentlich)
mit 16% versteuert oder wie bei Freiberuflern als
Einkommenssteuer?

nun musst du unterscheiden zwischen der umsatzsteuer und der einkommensteuer.

umsatzsteuer ist 16% auf den umsatz. bei second-hand läden ein bischen schwieriger, weil du die differenzbesteuerung nutzen kannst. beispiele gabs im forum schon en masse.

bsp. du kaufst ware für 100,- von privat, stellst die in den laden für 111,60 EUR. du zahlst aus 111,60 - 100 = 11,60 ust. verbleiben also 1,60 EUR zahllast aus dem geschäft.

im übrigen verbleiben 10,- euro rohgewinn aus dem geschäft. abzüglich der kosten für verwaltung/vertrieb ergibt sich dann am ende des jahres ein reingewinn in höhe von x.

der gewinn wird dann der einkommensteuer unterworfen. die belastung ergibt sich aus höhe der anderen einkünfte, familienstand, abziehbaren vorsorgeaufwendungen etc…

ggf. solltest du vor der begründung des unternehmens einen steuerberater besuchen, der erklärt was praktisch alles auf dich zukommt. der kann aufgrund von paar eckdaten auch die ggf. vorhandenen einkommensteuerbelastung berechnen.

mfg vom

showbee