Doppelte Haushaltsführung während der Diplomarbeit

Hallo Ihr Experten,

ich habe gerade den Bescheid für meine Einkommensteuererklärung 2002 bekommen und habe folgendes Problem:

Im Jahr 2002 habe ich bis zum September noch studiert und fertigte von Februar bis September meine Diplomarbeit bei einer Firma in einer anderen Stadt an. Ich hatte bei dieser Firma einen normalen Vertrag als Werkstudent, habe in einem Projekt mitgearbeitet und dabei meine Diplomarbeit erstellt.
Ich bezog ein normales Einkommen als Arbeitnehmer und habe ganz normal Einkommensteuer und KV-Beiträge usw. bezahlt. Allerdings stand in meinem Arbeitsvertrag nicht „Arbeitnehmer“, sondern der Begriff „Werkstudent“.

Nach der DA wurde ich dann fest eingestellt und meine Frau und ich sind dann mit dem kompletten Haushalt umgezogen.

Für die Zeit der Diplomarbeit hatte ich nun eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung geltend gemacht. Mein Lebensmittelpunkt lag in dieser Zeit eindeutig noch in meiner alten Heimatstadt, meine Frau wohnte noch dort usw.

Das Finanzamt erkennt mir nun die doppelte Haushaltsführung nicht an, weil sie nicht im Zusammenhang mit meinem Arbeitslohn, sondern mit meinem Studium liegt.

Wie sehen denn die Experten das Problem der Bewertung der doppelten Haushaltsführung?

Ich danke bereits im Voraus für jede Antwort!

Viele Grüße

Christoph

hi,

einspruch einlegen und begründen. erstmal so wie du es selber schon geschrieben hast. deutlich werden muss, die phase des dipl. schreibens war voraussetzung in der Fa. zu verbleiben. ohne diese quasie „kennenlernphase“ wärst du nie dort zu lohn&brot gekommen. ggf. stellt dir der arbeitgeber ja sowas aus, dass es einstellungsvoraussetzung war. im übrigen sind kosten der erstausbildung auch so als werbungskosten anzusetzen, die begründung des FA führt also im allgemeinen zum selben ergebnis: werbungskostenabzug!

gruss vom

showbee

Hallo Ihr Experten,

Hallo Christoph,

Wie sehen denn die Experten das Problem der Bewertung der
doppelten Haushaltsführung?

Ich hatte vor 5 Jahren keine Probleme auch während des Studiums doppelte Haushaltsführung geltend zu machen.
Ich war zuerst zur Studienarbeit in der Nähe von Stuttgart, dann als Praktikant in Heidelberg und zuletzt als Werkstudent in Kiel. Ingesamt über 20 Monate.
Alle Standorte wurden ohne Nachfragen anerkannt und das, obwohl ich „nur“ die Eltern in der Heimat hatte. Ich habe also nicht einmal meine Mitarbeit in Vereinen o.ä. Nachweise bringen müssen.
Ich habe allerdings auch in den letzte 3 Jahren eine „verschärfte“ Gangart der FA festgestellt, also mehr Nachweise wurden geforgert, mehr Rückfragen gestellt etc. Die FA werden wohl zum Sparen angehalten.
Ich hoffe das hilft wenigstens moralisch.

Gruß

Karsten

Hallo!

Vielen Dank an die Experten, die mir geantwortet haben! Ich werde nun Widerspruch einlegen und hoffe auf einen günstigen Bescheid für mich.

Viele Grüße aus dem Norden!

Christoph