Geschäftsausgaben vor Existenzgründung

Ich habe mich zum 1.10.2002 selbständig gemacht. In der Zeit davor war ich sozialversicherungspflichtig beschäftigt. In dieser Zeit sind aber schon hohe Ausgaben für die Existenzgündung angefallen.
Wie und wo bringe ich diese Ausgaben in der Einkommensteuererklärung für 2002 unter?

Ich würde vorschlagen beim Steuerberater!

Die erste jahressteuererklärung solltest du auf jeden Fall mit einem StB machen, damit du Fehler vermeidest und tatsächlich alle Kosten im richtigen ausmaß berücksichtigt werden.

Es ist ja auch wichtig die zahlen so zu stellen, daß deine möglichen Vorauszahlungen gering bleiben.

die paar Mark die das kostet kannst du auch als Betriebsausgaben absetzen.

Wenn du dir das aber nicht leisten kannst, dann rate ich dir das mit der Selbständigkeit sofort zu überdenken.

gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Meines Wissens nach hattest du für die Steuererklärung 2002 Zeit bis um 01.Mai 2003 also schon eine Weile überschritten. In diesem Fall lässt sich meines Wissens nach leider ncihts mehr machen, da selbst ein Steuerberater die Fristverlängerung schriftlich dem Finanamt mitteilen muss.

MFG
Steffen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Herr Steffen,

wenn man selbständig ist, ist man zur Erstellung einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. D.h. Die Pflicht bleibt bestehen, selbst wenn der o.g. Termin verstrichen ist.

gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo erstmal,

grundsätzlich ist die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung bei Antragsveranlagung, d.h. wenn man keine anderen Einkünfte hat als aus z.B. nichtselbständiger Arbeit der 31.12. des zweiten auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres. Also hier für die Steuererklärung 2002 der 31.12.2004.

Da du aber ein Gewerbe angemeldet hast wir dich das Finanzamt ohnenhin auffordern eine Einkommensteuererjklärung abzugeben.

Frist hierfür ist die sogenannte Festsetzungsverjährung. Diese läuft i.d.R. vier Jahre.

Zu deiner eigentlichen Frage:

Die Kosten, die dir entstanden sind vor eigentlicher Aufnahme deiner selbständigen Tätigkeit kannst du auf jeden Fall in deiner Steuererklärung für das Jahr 2002 angeben. Solltest du nicht unter die Kleinunternehmeregelung fallen, kannst du dir ebenfalls die Vorsteuer beim Finanzamt holen.

Du solltest eine sogenannte Einnahme-Überschußrechnung erstellen mit Auflistung deiner Ausgaben und Einnahmen. Die Kosten für Fahrten mit dem Privat-PKW (0,30 € pro Kilometer, Telefon, Kontoführung, etc.) solltest du schätzen. Diese werden i.d.R. ohne Beanstandung vom Finanzamt anerkannt.

Wenn noch keine „größeren“ Geschäftsvorfälle da waren kannst du dir im ersten Jahr das Geld für den Steuerberater sparen, da der dir ca. 500,00 € für die ganze Geschichte abknöpfen wird. Zur Not kannst du auch zu deinem Sachbearbeiter beim Finanzamt gehen und den um Rat fragen. Die sind da oft sehr Kooperativ.

MfG J. Zander

Da du aber ein Gewerbe angemeldet hast wir dich das Finanzamt
ohnenhin auffordern eine Einkommensteuererjklärung abzugeben.

Frist hierfür ist die sogenannte Festsetzungsverjährung. Diese
läuft i.d.R. vier Jahre.

hallo inder,

nicht vermischen festsetzungsverjährung und frist zur abgabe der steuererklärung. die frist ist nach § 149 II AO der 31.5. des folgejahres. § 46 EStG ist eine ausnahme, da hier keine abgabepflicht besteht.

wenn die erklärung über einen steuerberater erledigt wird, gibt es allgemeingültige vereinbarungen zwischen OFD’n und StBKammern, dass die abgabefrist ohne antrag auf den 30.09. verschoben ist.

unter nennung von einzelnen gründen und angaben ist i.d.R. eine fristverlängerung auch bis zum 28.02. des übernächsten jahres möglich. danach wird dann das finanzamt nicht mehr zucken und irgendwann eine schätzung durchführen oder ein zwangsgeld androhen (ggf. ersatzhaft). unbenommen davon kann natuerlich auch auf die steuererklärung gewartet werden und dann ein verspätungszuschlag festgesetzt werden.

festsetzungsverjährung bezieht sich auf die nicht mehr festsetzbarkeit einer steuer (für/gegen den steuerpflichtigen). diese beginnt im jahr der einreichung der steuererklärung, spätestens mit ablauf des 3. jahres das auf das steuerjahr folgt. dann laufen erstmal 4 jahre und daran schliessen sich noch diverse ablaufhemmungen. du merkst, es hat nichts damit zu tun, wann eine steuererklärung abgegeben werden muss.

mfg vom

showbee