Wir vom Betriebsrat führen eine Kasse, in die jeder Beschäftigte oder Rentner einen monatlichen Obolus einzahlt. Im Todesfall wird den Hinterbliebenen ein bestimmter Geldbetrag ausgezahlt. Verwaltungskosten etc. fallen nicht an. Ein großer Teil des „Kassenbestandes“ ist zinsbringend angelegt. Auf die Zinserträge fallen Zinsabschlagsteuer und Wiedervereinigungsstrafzuschlag (euphemistisch „Soli“ genannt) an.
Die Frage : Gibt es die Möglichkeit, die Sterbekasse als gemeinnützig eintragen zu lassen, so dass die Steuern nicht mehr anfallen? Muss ggf. ein Verein gegründet werden? In zweiterem Falle wäre die Angelegenheit uninteressant, weil die anfallenden Beträge sicherlich den Aufwand für eine Vereinsgründung nicht rechtfertigen würden.
Für Antworten bedankt sich im Voraus schon mal als
kw
denke nicht, dass es ein steuerbefreiter verein werden kann. die gemeinnützigkeit wird daran scheitern, dass nur ein eng begrenzter personenkreis begünstigt wird von der kasse.
also, hofft auf die abschlagsteuer von 15% dann wird es günstiger. es wäre billiger, den „beitrag“ zu erhöhen um die ZASt & SolZ auszugleichen als einen verein zu gründen.
also, hofft auf die abschlagsteuer von 15% dann wird es
günstiger. es wäre billiger, den „beitrag“ zu erhöhen um die
ZASt & SolZ auszugleichen als einen verein zu gründen.
Schade eigentlich. Hatte ich aber fast schon vermutet … Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.