Umschulung Werbungskosten oder Sonderausgaben

Von: , Frage gestellt am Fr, 17. Mär 2000

Ein Bekannter macht zur Zeit eine Umschulung zum Bildhauer. Die Maßnahme wird durch die Zahlung von Unterhaltsgeld durchs Arbeitsamt gefördert (Zeitraum 09-12/99). Er hat vorher als Möbelrestaurator gearbeitet (01-08/99).
Meine Frage: Können die Aufwendungen für die Umschulung als Werbungskosten geltend gemacht werden? Das Wort Umschulung wird in den Unterlagen selber nicht genannt. Demnach könnte man die Maßnahme doch auch als Weiterbildungsmaßnahme bezeichnen. Auch der Zusammenhang zwischen Möbelrstaurator und Bildhauer deuten auf eine Weiterqualifizierung im ausgeübten Beruf hin.

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
    Re: Umschulung Werbungskosten oder Sonderausgaben

    Hab da noch was bei http://www.haufe.de gefunden, weiss aber nicht wie ich es anwenden soll.
    "Wer in seinem alten Beruf dauerhaft arbeitslos ist oder durch eine Umschulung bessere Chancen am Arbeitsmarkt sieht, kann die anfallenden Kosten als "vorweggenommene" Werbungskosten geltend machen (Urteil vom 25.3.1998, Az.: IV 664/94). Kann man die hierdurch anfallenden negativen Einkuenfte nicht schon im selben Jahr mit eigenen positiven Einkuenften oder mit den des Ehepartners steuermindernd verrechnen, koennen Sie den Verlust auch in die beiden vorangegangenen Kalenderjahre zuruecktragen oder in kuenftigen Jahren mit positiven Einkuenften verrechnen. Eine Steuerersparnis ist also auf jeden Fall zu spueren."
    Was sind denn vorweggenommene Werbungskosten?

    • Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
      Re^2: Umschulung Werbungskosten oder Sonderausgabe

      Hallo Armin!

      Alles Sonderausgaben, keine Werbungskosten.

      Fortbildung liegt nicht vor, sondern Ausbildung in einem nichtausgeübten Beruf.

      Gruß Werner

      • Antwort von nach 17 Stunden hilfreich
        Re^3: Umschulung Werbungskosten oder Sonderausgabe

        Hallo Werner,

        ich find deine Antwort etwas kurz. Was sagst du denn zu dem BFH-Urteil?
        "Wer ... durch eine Umschulung bessere Chancen am Arbeitsmarkt sieht, kann die anfallenden Kosten als "vorweggenommene" Werbungskosten geltend machen ..."

        Für mich klingt das eindeutig?!

        Gruß Armin [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re^4: Umschulung Werbungskosten oder Sonderausgabe

          Hallo Armin!

          Dazu kann ich nichts sagen!
          Meine Antwort kommt direkt aus dem Finanzamt und so wird es gehandhabt.
          Gruß Werner

          • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
            Re^5: Umschulung Werbungskosten oder Sonderausgabe

            Hm, bringt mich nicht weiter. Hab auch mal bei meinem FA nachgefragt. Es stellt kein Problem dar, wenn man es bei den Werbungskosten angibt. Sollte die Prüfung, ob Ausbildung oder Weiterbildung, negativ verlaufen, dann würde das FA die Kosten selbstständig zu den Sonderausgaben verschieben. Demnach kein Risiko, auch im Bezug auf das BFH-Urteil.

            Hab im selben Zusammenhang noch ein anderes Problem:
            In dem Bescheid vom Arbeitsamt ist nur das Unterhalsgeld aufgeführt. Er hat aber auch einen Mietzuschuss, Fahrgeld und Verpflegungsgeld erhalten. Die eigentlich Aufwendungen waren aber wesentlich höher. So hat er zum Bsp. ein mal im Monat eine Heimfahrt bezahlt bekommen. In Wirklichkeit ist er aber wöchentlich heimgefahren. Nach Steuerrecht könnte er die wöchentliche Heimfahrt auch abrechnen. Hat jemand so was schon mal gemacht, oder weiß jemand, wo etwas darüber steht?
            Mir schwebt da ein ähnlicher Ansatz, wie bei steuerfreien Arbeitgeberleistungen vor. Ich möchte also den Differenzbetrag ansetzen.

            Danke

            Armin [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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