Umschulung Werbungskosten oder Sonderausgaben
Von: , Frage gestellt am Fr, 17. Mär 2000
Ein Bekannter macht zur Zeit eine Umschulung zum Bildhauer. Die Maßnahme wird durch die Zahlung von Unterhaltsgeld durchs Arbeitsamt gefördert (Zeitraum 09-12/99). Er hat vorher als Möbelrestaurator gearbeitet (01-08/99).
Meine Frage: Können die Aufwendungen für die Umschulung als Werbungskosten geltend gemacht werden? Das Wort Umschulung wird in den Unterlagen selber nicht genannt. Demnach könnte man die Maßnahme doch auch als Weiterbildungsmaßnahme bezeichnen. Auch der Zusammenhang zwischen Möbelrstaurator und Bildhauer deuten auf eine Weiterqualifizierung im ausgeübten Beruf hin.
