Versteuerung von Vereinsveranstaltungen

Hallo!

Kann mir jemand weiterhelfen?
Wie sieht`s aus mit der Versteuerung von Vereinsveranstaltungen?
Konkret folgendes: Ein Luftsportverein wurde abgemahnt, weil er Flüge („Rundflüge“) zum Unkostenpreis angeboten hat.
In der Abmahnung stand etwas von…„diese Flüge hätten komerziellen Charakter…“ oder so etwa.
Nun ist mir nicht ganz klar, was daran komerziell ist! Immerhin decken die Einnahmen gerade mal die entstandenen Unkosten!
Kann es evtl. auch daran gelegen haben, dass der Verein für diese Flüge Werbung in Tageszeitungen machte? Darf man das als Verein nicht?
Was wäre, wenn der Verein diese Flüge nicht direkt bewirbt, sondern nur Mitglieder, die dann für den jährlichen Mitgliedsbeitrag einen Freiflug bekämen?
Wäre das dann wieder „unkomerziell“?? Immerhin ist es die Aufgabe eines Vereines Mitglieder zu werben…

Bin mal gespannt auf die Antworten!
Danke,
Wassermaxe

hi wassermaxe,

das thema nennt sich „wirtschaftlicher geschäftsbetrieb“. mit dem teil des vereins ist der verein steuerpflichtig, da er in konkurrenz zu privatunternehmen tritt.

der verein sollte mal ein paar EUR locker machen und einen steuerberater zu rate ziehen.

gefährlich wirds bestimmt nicht, da steuerzahlungen wohl kaum anfallen (stichwort kleinunternehmer i.s.d. UStG unter 17.500 EUR umsatz) und die freigrenze des § 64 Abs. 3 AO (keine körperschaft- und gewerbesteuer bis 30.678 EUR umsatz p.a.)!

also, kurzes beratungsgespräch und dann buchführung sortieren, dass es bei der alle 3 jahre wiederkommenden erklärung zur gemeinnützigkeit nicht zu problemen und missverständnissen kommt.

mfg vom

showbee