wenn ich dieses Jahr noch ein PKW lease und eine Sonderrate in Höhe von 4.000 Euro tätige, kann ich diesen Betrag doch zu 100 Prozent als Aufwand „verbuchen“?
Aber auch nur dann, wenn ich die 1%-Regelung oder laut Fahrtenbuch die KFZ-Kosten berechne?
Ist das so richtig?
zufluß-abflußprinzip gilt uneingeschränkt, die sonderzahlung ist voll absetzbar. wie der eigenanteil an der kfz-nutzung ermittelt wird ist hierfür unerheblich.
zufluß-abflußprinzip gilt uneingeschränkt, die sonderzahlung
ist voll absetzbar. wie der eigenanteil an der kfz-nutzung
ermittelt wird ist hierfür unerheblich.
ist die sonderzahlung auch vollständig absetzbar, wenn ich die kfz-
nutzung mit der kilometerpauschale ermittle?
hi,
wenn du die gesamten kosten NICHT in die betriebsausgaben buchst, dann natürlich nicht! voraussetzung ist, dass du alle weiteren kosten auch in die betriebsausgaben nimmst…
ansatz von 30ct / km und ansatz von einzelnen ausgabenpunkten schliessen sich gegenseitig aus!