Hallo!
In einem Zweifamilienhaus wurde die Heizung komplett erneuert. Wie kann diese nun abgeschrieben werden (evtl. mit Gesetzesangabe)?
Vielen Dank im Voraus!
Silvia
Hallo!
In einem Zweifamilienhaus wurde die Heizung komplett erneuert. Wie kann diese nun abgeschrieben werden (evtl. mit Gesetzesangabe)?
Vielen Dank im Voraus!
Silvia
Hallo!
In einem Zweifamilienhaus wurde die Heizung komplett erneuert.
Wie kann diese nun abgeschrieben werden (evtl. mit
Gesetzesangabe)?
Hallo Silvia,
quam mimimum credula postero… Daß .ch nichts über Deinen Wohnsitz aussagt, hast Du ja auf der ViKa veröffentlicht. Ich unterstelle Belegenheit des Grundstückes in D - auf diese kommts nämlich an.
(1) V&V Einkünfte oder Eigennutzung/Überlassung an Angehörige?
a) Bei V&V-Einkünften muß bloß aktiviert und abgeschrieben werden, was kein Erhaltungsaufwand ist >> 157 EStR. Die Verteilung auf fünf Jahre nach § 82b EStDV ist für eine Maßnahme ab 1999 vorbei.
b) Gabs vorher schon eine Zentralheizung (keine „über den ursprünglichen Zustand des Gebäudes hinausgehende wesentliche Verbesserung?“, 157 (3) Satz 1 EStR)? >> Erhaltungsaufwand, volle Pulle.
c) Wenn nicht, muß die Chose aktiviert werden und zu (2)
Wenn Eigennutzung/Überlassung, gleich zu (2)
(2) Prüfen: Trifft § 82a EStDV zu? Also:
Dann AfA 10 v.H. aber ausschließlich auf die begünstigten Teile, also z.B. bei 5. bloß der Brenner etc.
Bei Selbstnutzung/Überlassung keine AfA, sondern Abzug wie Sonderausgaben unter den Bedingungen § 82a (3) EStDV. Nämlich hier bloß im Fall Erhaltungsaufwand (also Verbesserung, nicht Neue Einrichtung der Anlage). Dann Abzug wie Sonderausgaben zehn Jahre lang linear verteilt.
Wenn Du mit diesem grundsätzlichen Entscheidungsmuster nicht klarkommst, gib bitte an, welche Alternativen eindeutig gegeben sind und wo es noch hakt.
Schöne Grüße
MM