hallo,
Bedeutet das jetzt, dass ich die 17.500 auch
tatsächlich einnehmen darf, oder dürfen es nur 15.086 Euro (+
16 % Steuer = 17.500) sein?
bruno hat unrecht! die grenze ist brutto, da ja der kleinunternehmer gerade NICHT auf den verkaufspreis seine USt „draufrechnet“, sondern wie ein privatmann nur bruttozahlen hat.
quelle: § 19 UStG
„(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.“
Ist es richtig, dass ich, wenn ich im Laufe des Septembers
mein Gewerbe begonnen habe, 4/12 des Freibetrags in Anspruch
nehmen darf (angefangener Monat zählt voll)?
auch das ist richtig, quelle ebenso § 19, hier Abs. 3:
„Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen. Angefangene Kalendermonate sind bei der Umrechnung als volle Kalendermonate zu behandeln , es sei denn, daß die Umrechnung nach Tagen zu einem niedrigeren Jahresgesamtumsatz führt.“
lass dich nicht beirren, wenn du dauernd unter den 17500,- bleibst und deine kunden i.d.R. private sind, ist der KU die richtige wahl.
hast du im übrigen schon mal als privatkunde darauf geachtet, ob auf einer rechnung für bsp. spielzeug die umsatzsteuer ausgewiesen ist oder nicht? ich denke 99% der käufer bekommen nicht mal mit, dass du KU bist!
mfg vom
showbee