Umsatzsteuerfreigrenze brutto oder netto?

Hallo,

ich habe mal eine Frage zur Umsatzsteuerfreigrenze bei Kleinunternehmern. Im Gesetz heisst es ja, dass der „Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer“ unter 17.500 Euro liegen muss. Bedeutet das jetzt, dass ich die 17.500 auch tatsächlich einnehmen darf, oder dürfen es nur 15.086 Euro (+ 16 % Steuer = 17.500) sein?

Ist es richtig, dass ich, wenn ich im Laufe des Septembers mein Gewerbe begonnen habe, 4/12 des Freibetrags in Anspruch nehmen darf (angefangener Monat zählt voll)?

Vielen Dank!

Sebastian

ich habe mal eine Frage zur Umsatzsteuerfreigrenze bei
Kleinunternehmern. Im Gesetz heisst es ja, dass der „Umsatz
zuzüglich der darauf entfallenden Steuer“ unter 17.500 Euro
liegen muss. Bedeutet das jetzt, dass ich die 17.500 auch
tatsächlich einnehmen darf, oder dürfen es nur 15.086 Euro (+
16 % Steuer = 17.500) sein?

Hängt davon ab mit was für Waren / Dienstleistungen du handelst und ob bzw. mit was für einem Satz diese besteuert sind, aber höchstwahrscheinlich 16%, also 15086€ ohne Umsatzstezer.

Ist es richtig, dass ich, wenn ich im Laufe des Septembers
mein Gewerbe begonnen habe, 4/12 des Freibetrags in Anspruch
nehmen darf (angefangener Monat zählt voll)?

Das weiss ich nicht, aber ich würde von der Regelung an deiner Stelle eh keinen Gebrauch machen. Es ist kein Freibetrag! Du verzichtest gleichzeitig mit dem Wegfall der Umsatzsteuer auch auf den Vorsteuerabzug, also am Anfang wo man vielleicht eher Verlust als Gewinn macht, rentiert sich das höchstwahrscheinlich nicht mal.
Und: Du darfst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen, macht erstens keinen guten Eindruck und zweitens wirst du insb. bei selbst gewerblichen Handelspartnern quasi keinen finden, der sich da drauf einlässt. Lass dich am besten schriftlich von dieser Regelung befreien wenn du nicht einen guten Grund dafür hast…

Grüße
Bruno

Ich halte es schon für sinnvoll, die Regelung zu nutzen. Ich verkaufe fast ausschließlich an Privatkunden und habe außer dem Wareneinsatz kaum Ausgaben. Würde ich auf die Regelbesteuerung optieren, verbliebe in jedem Fall noch eine Zahllast. Außerdem kann ich ohne Umsatzsteuer günstiger anbieten.

Bist du dir 100%ig sicher, dass ich nur rund 15.000 Euro einnehmen darf? Gibt es dazu vielleicht eine Quelle, wo das detailliert erläutert ist?

Sebastian

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hallo,

Bedeutet das jetzt, dass ich die 17.500 auch
tatsächlich einnehmen darf, oder dürfen es nur 15.086 Euro (+
16 % Steuer = 17.500) sein?

bruno hat unrecht! die grenze ist brutto, da ja der kleinunternehmer gerade NICHT auf den verkaufspreis seine USt „draufrechnet“, sondern wie ein privatmann nur bruttozahlen hat.

quelle: § 19 UStG

„(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.“

Ist es richtig, dass ich, wenn ich im Laufe des Septembers
mein Gewerbe begonnen habe, 4/12 des Freibetrags in Anspruch
nehmen darf (angefangener Monat zählt voll)?

auch das ist richtig, quelle ebenso § 19, hier Abs. 3:

„Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen. Angefangene Kalendermonate sind bei der Umrechnung als volle Kalendermonate zu behandeln , es sei denn, daß die Umrechnung nach Tagen zu einem niedrigeren Jahresgesamtumsatz führt.“

lass dich nicht beirren, wenn du dauernd unter den 17500,- bleibst und deine kunden i.d.R. private sind, ist der KU die richtige wahl.

hast du im übrigen schon mal als privatkunde darauf geachtet, ob auf einer rechnung für bsp. spielzeug die umsatzsteuer ausgewiesen ist oder nicht? ich denke 99% der käufer bekommen nicht mal mit, dass du KU bist!

mfg vom

showbee

Ich halte es schon für sinnvoll, die Regelung zu nutzen. Ich
verkaufe fast ausschließlich an Privatkunden und habe außer
dem Wareneinsatz kaum Ausgaben. Würde ich auf die
Regelbesteuerung optieren, verbliebe in jedem Fall noch eine
Zahllast. Außerdem kann ich ohne Umsatzsteuer günstiger
anbieten.

Solltest Du doch mit dem Gedanken spielen zur Umsatzsteuer zu optieren ist zu beachten, dass eine solche Enscheidung auf 5 Jahre eine Bindungswirkung entfaltet. Zurück geht dann erstmal nicht mehr.

Gruß

Kiese