Hello again,
Ok nehmen wir an ich verkaufe den Key an eine Firma in den
USA, muß ich dann in den USA meine Umsatzsteuer zahlen oder
wie gebe ich das an und wo? Und wie stelle ich das dann in
meiner Rechnung an diese Firma aus, da muß ich ja jeden
Steuersatz von jeden Land kennen.
In Deutschland und in den meisten EU-Nachbarn gibt es zur Vereinfachung des Vorgangs einen Klimmzug namens „Nullregelung“, die ermöglicht dann, wenn der Empfänger Unternehmer und 100% vorsteuerabzugsberechtigt ist, USt weder auszuweisen noch abzuziehen. Rechnung sieht dann aus wie USt-frei, darf aber nicht diesen Vermerk tragen, sondern es muß darauf hingewiesen werden, daß der Umsatz im Land des Empfängers steuerbar (subject to taxation) ist.
Wenn dieses Nullsummenspiel nicht funktioniert, schuldet in Deutschland der Empfänger der Leistung die USt, nicht derjenige, der sie ausführt (§ 13b UStG). Das heißt, in allen Ländern, wo das ebenso gemacht wird, bist Du frei von dieser Verpflichtung, wenn Du den Leistungsempfänger darauf aufmerksam machst.
Ob das in den USA analog funktioniert, weiß ich nicht. Hast Du IT-Connections, die das dort einem StB vorlegen könnten? Das wäre sicher billiger als wenn Du hier die deutsche Niederlassung einer Ami-WPG danach fragst.
Ist das dann auch so wenn ich in die EU einen Key verkaufe.
Also z.b. Portugal an einer Firma.
Empfänger innerhalb/außerhalb EU gilt bloß bei Lieferungen von Waren. Bei sonstigen Leistungen wird nur Erhebungsgebiet (fast das gleiche wie Inland)/Ausland unterschieden. Portugal dürfte (weiß ich aber von dort konkret nicht) etwas wie den deutschen § 13b UStG ins Gesetz aufgenommen haben.
Das ist dann soweit ich
weiß Steuerfrei wenn die Firma eine USTNr angeben kann oder
nich??
Im Effekt kommt das dann darauf hinaus: Angabe der USt-Identifikationsnummer = Nachweis der Unternehmerschaft und damit Umsatz dort, wo der Leistungsempfänger sitzt. Also kein, auch kein steuerfreier Umsatz, in Deutschland.
Ansonsten muß ich dafür auch Steuern zahlen wenn die
keine haben und dann natürlich wieder an privat Personen, aber
ich muß nur 16% Steuern zahlen und nicht den Steuersatz von
Portugal oder??
Korrekt, wenn der Umsatz in Deutschland bewirkt wird, immer 16%. In der Steuererklärung genau gleich wie ein Umsatz mit einem Kunden in Deutschland.
Echt verwirrend das ganze. Trotzdem danke für
diese antwort erstmal.
Also weiterführend die Fährte „§ 13b UStG“: In welchen Ländern gibt es Analoge? Schlage ich hiermit als Thema für eine Diplomarbeit vor, da kann man sich mit wenig Hirnschmalz und irrsinnig viel Fleiß richtig Punkte im Himmel verdienen. Den Text dann mit wer-weiss-was verlinken, dann gibt das eine viel gelesene Veröffentlichung gleich am Anfang des CV!
Schöne Grüße
MM