Hallo Natasha,
Ab Oktober 2003 werde ich als Vollzeitstudentin BWL studieren.
In der Eventagentur, in der ich seit 3,5 Jahren als
Projektleiterin tätig bin, werde ich dann nur noch als
studentische Hilfskraft 20 Stunden in der Woche beschäftigt
sein. Die sich aus den Projekten und Semesterferien ergebenden
Überstunden soll ich allerdings auf Honorarbasis abrechnen,
indem ich eine Rechnung stelle.
Damit ist schon einmal der Trouble vorprogrammiert. Für den gleichen Arbeits-/Auftraggeber gleichzeitig selbständig und nichtselbständig tätig sein läuft nicht. Weder in der Sozialversicherung noch im Steuerrecht. Die Folge wird sein, daß sich Fiskus und SV die für Dich jeweils teuersten Lösungen aus diesem Ragout herauspicken.
Nun meine Fragen: Werde ich in dem oben geschilderten Fall
freiberuflich tätig sein?
Steht - leider sehr verblasen - in § 18(1) EStG: Ist Deine Tätigkeit „künstlerisch“?
Oder muß ich ein Gewerbe für
Dienstleistung anmelden?
Ja, nebbich.
Kann ich gleichzeitig studentische
Hilfskraft sein und die Überstunden der Semesterferien in
Rechnung stellen?
Siehe oben: Bitte tus nicht! Wenn ein Übergang von einer früher weisungsgebundenen zu einer jetzt selbständigen Tätigkeit bewiesen werden kann, bist Du selbständig tätig. Wenn nicht, nichtselbständig, mit Rückwirkung auf die Sozialversicherung. Der macht es aber nichts aus, wie lange Du während der vorlesungsfreien Zeit arbeitest. Warum Dein Auftraggeber eine normale Bezahlung als Werkstudentin mit LSt-Karte umgehen will, ist nicht so klar. Es gibt eigentlich keinen Grund dafür.
Wo liegen die Grenzen für die
Krankenversicherung, auch wenn ich die 20 Arbeitsstunden
während der Vorlesungszeit nicht überschreite?
Die Grenzen liegen da, wo Du beweisen kannst, daß das Studium den wesentlichen Schwerpunkt Deiner Tätigkeiten insgesamt ausmacht. Da gab es den Taxifahrer, der jede Nacht zwölf Stunden auf der Kutsche saß und zeigen konnte, daß er tagsüber nicht schläft, sondern studiert… AAber: Die zwanzig h/Woche sind ein Anhaltspunkt, für andere Situationen liegt die Beweislast bei Dir!
Was muß ich bei
den Steuern beachten?
a) Gewerbe vs. Freiberuf ist betreffend GewSt nicht mehr schlimm (>> Anrechnung auf ESt, Freibetrag etc.) Besser als ewige Streitereien mit dem FA um §18(1) EStG ist eine Veranlagung zu Null Euro GewSt. Und wenns fünfhundert Euro werden sollten: Deine Stadt ist pleite, gönn ihr die Groschen, das Einspruchsverfahren kostet mehr.
b) Wenn Du tatsächlich die Selbständigkeit gut begründen kannst (für den ganzen Job, nicht bloß für die Semesterferien) ermittelt nicht mehr Dein Auftraggeber Deine Einkünfte, sondern Du selber. Wenn Dir der Begriff Überschußrechnung nach § 4 (3) EStG nichts sagt, geh am besten als erstes zum StB. Der erklärt Dir auch die Grundzüge von USt usw. - Besser nicht zu dem StB Deiner Agentur, weil dieser offenbar nicht sehr auf seine Mandanten aufpasst, sonst wäre es zu der Idee „gleichzeitig selbständig und nichtselbständig“ nicht gekommen.
Wenn Du in einem einmaligen Kampf den Arbeitgeber davon überzeugst, daß er während der Semesterferien keine Obergrenze für Deine Arbeitszeit berücksichtigen muß, auch wenn er Dich als Werkstudentin führt, ist dies insgesamt viel einfacher als wenn Du den ganzen Tralala mit der Selbständigkeit, dazu noch einer halb fingierten, am Hals hast.
Schöne Grüße
MM