Studentin+stduentische Hilfskraft+Freiberuflerin

Guten Tag!

Eigentlich habe ich nicht nur eine Frage, sondern ganz viele… Ich hoffe sehr, daß Ihr mir wenigstens bei den ersten Schritten helfen könnt.

Ab Oktober 2003 werde ich als Vollzeitstudentin BWL studieren. In der Eventagentur, in der ich seit 3,5 Jahren als Projektleiterin tätig bin, werde ich dann nur noch als studentische Hilfskraft 20 Stunden in der Woche beschäftigt sein. Die sich aus den Projekten und Semesterferien ergebenden Überstunden soll ich allerdings auf Honorarbasis abrechnen, indem ich eine Rechnung stelle. Das erlaubt mir natürlich auch, für andere Agenturen und Kunden tätig zu sein - zumindest während der Semesterferien. Auf Bafög und andere Unterstützungen habe ich keinen Anspruch.

Nun meine Fragen: Werde ich in dem oben geschilderten Fall freiberuflich tätig sein? Oder muß ich ein Gewerbe für Dienstleistung anmelden? Kann ich gleichzeitig studentische Hilfskraft sein und die Überstunden der Semesterferien in Rechnung stellen? Wo liegen die Grenzen für die Krankenversicherung, auch wenn ich die 20 Arbeitsstunden während der Vorlesungszeit nicht überschreite? Was muß ich bei den Steuern beachten?

Vielen, vielen Dank für jeden nützlichen Rat, den ich bekommen kann!

Hallo Natasha,

Ab Oktober 2003 werde ich als Vollzeitstudentin BWL studieren.
In der Eventagentur, in der ich seit 3,5 Jahren als
Projektleiterin tätig bin, werde ich dann nur noch als
studentische Hilfskraft 20 Stunden in der Woche beschäftigt
sein. Die sich aus den Projekten und Semesterferien ergebenden
Überstunden soll ich allerdings auf Honorarbasis abrechnen,
indem ich eine Rechnung stelle.

Damit ist schon einmal der Trouble vorprogrammiert. Für den gleichen Arbeits-/Auftraggeber gleichzeitig selbständig und nichtselbständig tätig sein läuft nicht. Weder in der Sozialversicherung noch im Steuerrecht. Die Folge wird sein, daß sich Fiskus und SV die für Dich jeweils teuersten Lösungen aus diesem Ragout herauspicken.

Nun meine Fragen: Werde ich in dem oben geschilderten Fall
freiberuflich tätig sein?

Steht - leider sehr verblasen - in § 18(1) EStG: Ist Deine Tätigkeit „künstlerisch“?

Oder muß ich ein Gewerbe für
Dienstleistung anmelden?

Ja, nebbich.

Kann ich gleichzeitig studentische
Hilfskraft sein und die Überstunden der Semesterferien in
Rechnung stellen?

Siehe oben: Bitte tus nicht! Wenn ein Übergang von einer früher weisungsgebundenen zu einer jetzt selbständigen Tätigkeit bewiesen werden kann, bist Du selbständig tätig. Wenn nicht, nichtselbständig, mit Rückwirkung auf die Sozialversicherung. Der macht es aber nichts aus, wie lange Du während der vorlesungsfreien Zeit arbeitest. Warum Dein Auftraggeber eine normale Bezahlung als Werkstudentin mit LSt-Karte umgehen will, ist nicht so klar. Es gibt eigentlich keinen Grund dafür.

Wo liegen die Grenzen für die
Krankenversicherung, auch wenn ich die 20 Arbeitsstunden
während der Vorlesungszeit nicht überschreite?

Die Grenzen liegen da, wo Du beweisen kannst, daß das Studium den wesentlichen Schwerpunkt Deiner Tätigkeiten insgesamt ausmacht. Da gab es den Taxifahrer, der jede Nacht zwölf Stunden auf der Kutsche saß und zeigen konnte, daß er tagsüber nicht schläft, sondern studiert… AAber: Die zwanzig h/Woche sind ein Anhaltspunkt, für andere Situationen liegt die Beweislast bei Dir!

Was muß ich bei
den Steuern beachten?

a) Gewerbe vs. Freiberuf ist betreffend GewSt nicht mehr schlimm (>> Anrechnung auf ESt, Freibetrag etc.) Besser als ewige Streitereien mit dem FA um §18(1) EStG ist eine Veranlagung zu Null Euro GewSt. Und wenns fünfhundert Euro werden sollten: Deine Stadt ist pleite, gönn ihr die Groschen, das Einspruchsverfahren kostet mehr.
b) Wenn Du tatsächlich die Selbständigkeit gut begründen kannst (für den ganzen Job, nicht bloß für die Semesterferien) ermittelt nicht mehr Dein Auftraggeber Deine Einkünfte, sondern Du selber. Wenn Dir der Begriff Überschußrechnung nach § 4 (3) EStG nichts sagt, geh am besten als erstes zum StB. Der erklärt Dir auch die Grundzüge von USt usw. - Besser nicht zu dem StB Deiner Agentur, weil dieser offenbar nicht sehr auf seine Mandanten aufpasst, sonst wäre es zu der Idee „gleichzeitig selbständig und nichtselbständig“ nicht gekommen.

Wenn Du in einem einmaligen Kampf den Arbeitgeber davon überzeugst, daß er während der Semesterferien keine Obergrenze für Deine Arbeitszeit berücksichtigen muß, auch wenn er Dich als Werkstudentin führt, ist dies insgesamt viel einfacher als wenn Du den ganzen Tralala mit der Selbständigkeit, dazu noch einer halb fingierten, am Hals hast.

Schöne Grüße

MM

hi,

das problem ist: wird man aus dem beruf heraus eine studium beginnen und beim gleichen arbeitgeber verbleiben, wird man nicht zum sv-studenten, auch wenn man unter 20h / woche arbeitet!

ergo: du verbleibst in RV + AV + KV + PV mit allen beiträgen und vollen abzügen. aus der AV kommst du nicht raus und die studentische KV bleibt dir verschlossen.

deswegen ist es den arbeitgebern meistens lieb, wnen sie subunternehmer schaffen. entweder du machst dich 100%ig selbständig und hast dann ggf. mal ein problem wg. scheinselbständigkeit (google mal danach) oder du bleibst arbeitnehmer.

beides zusammen geht nimmer, das hat martin schon gesagt. ggf. hat dein arbeitgeber einen steuerberater den du mal kontaktieren kannst?

mfg vom

showbee

Hi!
meine beiden vorgänger(antworten) haben wie ich meine folgende wichtige dinge gesagt:

  1. Übergang auf Job als studentische Hilfskraft, aus voll SV-pflichtiger Beschäftigung, beim selben Arbeitgeber ist quasi unwirksam, weil (idiotischerweise!) auch bei arbeitszeitverkürzung auf unter 20h/woche von einer hauptberufl.tätigkeit ausgegangen wird. -urteil des bundessozialgerichts-
    einziger ausweg: 2 monate aussteigen, dann wieder einstellen lassen.
    dann kommt man von der AV/KV/PV-Pflicht los.
  2. Selbständige und nichtselbständige einkünfte vom selben „auftraggeber“ wird nicht gehen! entweder oder! Sowas führt wirklich nur zu problemen.
    Selbständigkeit ist ja eigentlich zu begrüssen, aber du musst dran denken, dass es keinen urlaub gibt, du dich privat (kranken/renten)versichern musst, lass dir die beiträge mal von deiner krankenkasse durchgeben… (ein bisschen doof-stellen hilft immer) :wink:
    Ich vermute übrigens dass du ggf. kein gewerbe-anmelden musst, lediglich eine steuerliche anmeldung zur aufnahme einer selbst.tätigkeit beim finanzamt einreichen…
    Kommt aber in der Tat auf deine Tätigkeit an.

Diese 20h/Woche beziehen sich nur auf die vorlesungszeit. dh. du kannst in den semesterferien bedenkenlos arbeiten(abrechnen lassen)
Was Einkunftsgrenzen für die studentische KV angeht, muss ich passen, ich weiss nur, dass es eine altersbeschränkung gibt, und ein limit, was auf langzeitstudenten zielt. - Wieder Krankenkasse fragen -

hoffe das war etwas aufschlussreich…
jr

PS. viel spass bei bwl studiern… *kotz :wink: - vor allem statistik