Rentenversicherungspflicht als Student

Hallo,

ich bin seit dem 11.08.03 als studentischer Mitarbeiter tätig.

Mein Arbeitsvertrag ist befristet bis zum 13.02.04.

Die Arbeitszeit beträgt gemäß Arbeitsvertrag in der Regel 7,5 Stunden pro Woche (Richtwert). Tatsächlich wird die Arbeitszeit im Durchschnitt ca. 9 Stunden pro Woche betragen. (ergibt sich aus dem Budget für meine Tätigkeit)

Die tatsächliche Arbeitszeit darf nur in vorlesungsfreien Zeiten 20 Stunden pro Woche überschreiten. (Max jedoch 30h).

Nun habe ich bei Aufnahme der Tätigkeit gleich 4 Wochen „am Stück“ (a 30 Stunden) gearbeitet.

Dementsprechend wurden mir jetzt Rentenversicherungsbeiträge abgezogen.

Gilt denn meine Tätigkeit jetzt nicht mehr als geringfügig, weil ich „am Stück“ gearbeitet habe? Kann ich diese einbehaltenen Beiträge zurückfordern?

Vielen Dank im voraus

Thorsten

hi,

die rentenversicherungspflicht besteht auch, wenn du als student unter 20h arbeitest. die 19,5% (und davon einhalb für dich) werden dir IMMER abgezogen. also alles in ordnung mit deiner lohnrechnung.

mfg vom

showbee

Hallo Showbee,

herzlichen Dank für deine schnelle Antwort.

Kannst du mir noch sagen was es mit der Geringfügigen Beschäftigung in §8 SGB 4 auf sich hat. Ich dachte der Sachverhalt würde auf mich zutreffen.

Gruß

Thorsten

hi,

frag mal deinen arbeitgeber ob er dich als geringfügigen eingestuft hat. ich denke nicht. du hast ihm bestimmt eine lohnsteuerkarte übergeben.

vorteil bei studenten, bei denen sind nur 19,5% rentenvers. zu zahlen (bei einhaltung der zeitlichen grenzen). macht also 9,75% aufschlag auf den bruttolohn für den arbeitgeber und für dich eine nettoauszahlung von 90,25%.

beim geringfügigen beschäftigten zahlt der arbeitgeber 25% oben drauf, der arbeitnehmer bekommt aber 100% ausgezahlt. verhandle mit dem arbeitgeber, dass dein vermeintlicher bruttolohn als netto erreicht wird (er quasie die 19,5% selber zahlt). ersparnis für ihn gegenüber der geringf. besch. immernoch 5,5%!

mfg vom

showbee