Kann mir jemand etwas mehr zum Thema Einkommenssteuer als Selbstständiger sagen? So viel ich weiß muß man unter einem Jahreseinkommen unter 7000€ keine Einkommenssteuererklärung abgeben. Was ist wenn man den Satz überschreitet. Wie kann man im groben herausbekommen, wie viel man dann zu zahlen hat?
Vielen Dank
Hallo Markus,
Kann mir jemand etwas mehr zum Thema Einkommenssteuer als
Selbstständiger sagen?
Selbstständiger Gewerbetreibender oder freiberuflich tätiger Selbstständiger?
So viel ich weiß muß man unter einem
Jahreseinkommen unter 7000€ keine Einkommenssteuererklärung
abgeben.
Langsam. In jedem Fall mußt Du die Aufnahme der Tätigkeit anzeigen (§ 138 Abs 1 AO). Gewerbe = Gemeinde, Andere Tätigkeit = örtlich für den Betrieb zuständiges FA. Weiter zu § 149 Abs (1) AO: Wer eine Steuererklärung abgeben muß, ist im jeweiligen Steuergesetz bestimmt. Also ins EStG: Dort § 25 Abs 3 Satz 1: „Der Steuerpflichtige hat für den abgelaufenen Veranlagungszeitraum eine Steuererklärung abzugeben“. Wat is ne Steuerpflichtiger? §1 Abs 1 Satz 1 EStG: „Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig“ und als sachliche Voraussetzung für die Besteuerung in § 2 Abs 1 Satz 1: „Der ESt unterliegen (…) 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb 3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit (…)“
Ein „Recht auf Nichtveranlagung zur ESt“ unter definierten Bedingungen gibt es nicht mehr. Wenn Dich die Verpflichtung 25/3 EStG zu sehr ärgert, kannst Du versuchen, unter Hinweis auf die Höhe Deiner Einkünfte zu erreichen, daß von der Abgabe einer Steuererklärung abgesehen wird. Der Vorgang ist ungefähr so aufwendig wie die Erstellung der Erklärung.
Was ist wenn man den Satz überschreitet. Wie kann man
im groben herausbekommen, wie viel man dann zu zahlen hat?
Der Weg von der Summe der Einkünfte zum zu versteuernden Einkommen ist ein bisweilen verschlungener. Da spielt so gut wie das ganze EStG eine Rolle, aber von den §§ 1-99 EStG sind eigentlich bloß die §§ 1-52 für Dich von Bedeutung.
Wenn Du Dir keine ESt-Software kaufen willst, holst Du Dir bei http://www.bundesfinanzministerium.de den Download zur „Elster“ = Elektronische Steuererklärung. Solange Du Deine Daten nicht übermittelst (es ist ausgeschlossen, daß das „zufällig“ geschieht, weil eine Steuererklärung unverändert einen unterschriebenen Begleitzettel benötigt), kannst Du beliebig viele Simulationen machen, welche Änderung welche Auswirkung hat. Da ist ein tool drin, mit dem Du ausrechnen kannst, welche ESt festgesetzt würde, wenn in allen Punkten Deiner Erklärung gefolgt würde. Das ist einfacher, als Dich damit abzugeben, was Sonderausgaben, Außergewöhnliche Belastungen etc. sind.
Toi toi toi
MM