Flohmarkt und Steuern

Huhu :smile:

wie sieht es eigentlich aus, wenn man als selbständiger, gewerbetreibender Mensch in seiner Freizeit auf dem Flohmarkt Artikel verkauft, die man als Hobby ebenfalls in seiner Freizeit hergestellt hat, sprich Bastelarbeiten? Auch wenn Freizeit und Selbständigkeit ja manchmal etwas paradox scheinen, muss man auch diese Flohmarkteinnahmen dann in der Steuererklärung mit angeben und versteuern?

Ich wär ganz dankbar für Tipps und Antworten :smile:)

Gruß

Heidrun

Hallo Heidrun

Grundsätzlich kann auch ein Unternehmer als Privatperson auftreten und kann dann umsatzsteuerfrei verkaufen.

Aber

  1. Wenn ein Zusammenhang zu Deinem Gewerbe besteht nimmt das Finanzamt zu Deinen Ungunsten an, dass der Verkauf im Rahmen Deines Unternehmens ausgeführt wird.
    Solch ein Zusammenhang besteht zB. dann, wenn
    – Du Werkzeuge oder Maschinen Deines Unternehmens zum Basteln verwendest,
    – Du Materialien über Dein Unternehmen einkaufst
    – Du Logistik oder Beziehungen Deines Unternehmens nutzt
    – …

  2. § 15 Abs. 2; Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb…
    – Selbständigkeit ist in diesem Fall gegeben
    – nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn sie mehrfach oder gar dauerhaft ausgeübt wird
    – Absicht Gewinn zu erzielen unterstelle ich
    – Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, weil jeder bei Dir kaufen kann

Fazit:
Auch unabhängig von Deiner hauptberuflichen Tätigkeit übst Du mit Deinem Flohmarktbetrieb eine gewerblich Tätigkeit aus. Das hat dann die bekannten umsatzsteuerlichen und einkommensteuerlichen Folgen.

Gruß

Kiese