Doppelter Haushalt wegen Kind

Wo sollen wir steuerlich am günstigten Wohnen?

Weil mein Sohn (16) jetzt eine auswärtige (250 km) Ausbildung begonnen hat, habe ich an seinem Ausbildungsort eine zweite Wohnung gemietet. Als Alleinerziehende ist dieser doppelte Haushalt für mich eine ernorme, an die Grenzen gehende Belastung.

Kann ich das als Werbungskosten (Doppelte Haushaltsführung) geltend machen? Und wo muss da wer von und beiden, wie (Haupt- und Nebenwohnsitz) gemeldet sein?

Weil mein Sohn (16) jetzt eine auswärtige (250 km) Ausbildung
begonnen hat, habe ich an seinem Ausbildungsort eine zweite
Wohnung gemietet. Als Alleinerziehende ist dieser doppelte
Haushalt für mich eine ernorme, an die Grenzen gehende
Belastung.

Kann ich das als Werbungskosten (Doppelte Haushaltsführung)
geltend machen? Und wo muss da wer von und beiden, wie (Haupt-
und Nebenwohnsitz) gemeldet sein?

Eine doppelte Haushaltsführung stellt nur dann Werbungskosten dar, wenn die zweite (neue) Wohnung beruflich veranlasst ist. Das Trifft hier aber nur auf Deinen Sohn zu und nicht auf Dich.
Ergo… die Mietkosten etc. sind Werbungskosten bei Deinem Sohn. Wie Ihr im Melderegister gemeldet seid, ist dabei unerheblich. Hauptsache er ist in beiden Wohnungen gemeldet (wegen des Haushaltsfreibetrags).
Dumm an der Sache ist nur, dass Dein in Ausbildung befindlicher Sohn, auf sein geringes Auzibigehalt wahrscheinlich gar keine Steuern zahlen muss. Damit sind die schönen Werbungskosten nutzlos.

Bei Dir sind die Kosten der Wohnung Kindsunterhalt und Kosten der privaten Lebensführung, die beide steuerlich nicht zu berücksichtigen sind. Ansonsten kannst Du für einen Sohn/Tochter ab 18, der/die auswärtig untergebracht ist einen Ausbildungsfreibetrag erhalten. Derzeit liegt dieser bei wahnsinnigen 924 €. Nur Gott und unsere Regierung wissen, wie klein dieser Betrag geworden ist, wenn Dein Sohn 18 Jahre alt ist.

ohje, das habe ich fast schon befürchtet.

Man ist das Steuerrecht ungerecht … da gibt man sein letztes Hemd um einen ordentlichen Steuerzahler und SV-Beitragszahler heranzuziehen und so danken es einem die Gesetzgeber. Mein Hals wird immer dicker vor Wut.

Aber vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Doppelter Haushalt andersrum
… So ganz will mir das noch nicht aus dem Sinn. Fakt ist doch, dass ich zwei Wohnungen auf meinem Namen gemietet habe.

Wenn ich nun meinen Hauptwohnsitz dort habe, wo mein minderjähriger Sohn seine Ausbildung macht, ist doch meine Wohnung hier ein beruflichbedingter Zweitwohnsitz, oder nicht? Und ich kann Miete und Fahrtkosten steuerlich geltend machen?

Im Prinzip würde ich ja auch gänzlich dort wohnen, hätte ich dort einen Job gefunden. Nun muss ich aber meine Zweitwohnung hier behalten, damit ich hier arbeiten kann.

Ok, dann kann ich ebend den Umzug steuerlich nicht absetzen, aber doch die laufenden Kosten?

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