Reisekosten - Fortbildung

Muß ich die tatsächlichen Reisekosten angeben (z.B. DB-Supersparpreis) oder kann man die steuergünstigere PKW-Pauschale (pro KM 0,30 €) ansetzen ?
Wenn ich keine Reisekostennachweise z.B. DB-Ticket oder Flugticket vorlegen kann, kann ich dann die PKW-Pauschale dafür in Anspruch nehmen ?

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Du kannst selbstverständlich auch die Pauschalen für PKW ansetzen. Es kann ja niemand überprüfen wie dur gereist bist. Du solltest nur darauf achten, ein Fahrzeug anzugeben, für das keine Verpflichtung besteht, ein Fahrtenbuch zu führen. (Bsp. Dienstfahrzeuge)

Sebastian

Du kannst selbstverständlich auch die Pauschalen für PKW
ansetzen. Es kann ja niemand überprüfen wie dur gereist bist.
Du solltest nur darauf achten, ein Fahrzeug anzugeben, für das
keine Verpflichtung besteht, ein Fahrtenbuch zu führen. (Bsp.
Dienstfahrzeuge)

hallo,

das wäre dann steuerhinterziehung, wenn die PKW pauschale höhere werbungskosten bringt als der ansatz der tatsächlichen bahn/flugkosten. ich wäre mit sowas vorsichtig und würde es lassen!

es ist keine frage des „was ist günstiger für die steuer“ sondern eine frage der tatsächlichen verhältnisse. wenn du mit bahn/flug unterwegs warst, hattest du keinen pkw-aufwand…

mfg dennoch vom

showbee

danke für beide Beiträge,
noch eine Frage zu dem Thema: Wie verhält sich das Finanzamt, wenn keine Belege vorliegen - Kein Bahn- oder Flugticket ! Wird dann die PKW-Pauschale angesetzt ?
Showbee - das Wort Steuerhinterziehung klingt ziemlich hart, letzlich trifft es aber zu - sympatischer finde ich „Kavaliersdelikt“. Ich habe den Eindruck daß viele wo sie können, daß Finanzamt bescheißen frei nach dem Motto : „Ich bin doch nicht blöd“ und die Verlockung ist groß.

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Showbee - das Wort Steuerhinterziehung klingt ziemlich hart,
letzlich trifft es aber zu - sympatischer finde ich
„Kavaliersdelikt“.

hi,

man soll das kind schon beim rechten namen nennen. denn wenn das finanzamt wirklich ermittlungen anstellt und dann die dicken nachzahlunegn und strafen drohen sind viele kleinlaut obwohl sie selber an allem schuld sind.

vielen ist nicht bewusst, das steuerhinterziehung eine straftat ist und nicht nur ein ding wie falsch parken. es drohen nicht nur nachzahlungen sondern ggf. auch berufliche folgen (für beamte und öff.dienst), folgen für den lebenslauf (polizeiliches führungszeugnis)…

also, bleib ehrlich, wegen 100,- euro überfällst du doch auch keine bank, nur weil du gerade ne knarre zu hause hast und eine bank auf der anderen strassenseit ist, oder?

mfg vom

showbee

Danke showbee für deinen Beitrag,
ich werde bei den Fakten bleiben. Kannst du mir noch sagen ob man eine Verpflegungspauschale ansetzten kann und wenn ja wie hoch die ist ?

Danke

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hi,

abwesenheit von zu hause bei dienstreisen

über 8 stunden abwesenheit = 6,- EUR / TAG werbungskosten
14h / 12,- EUR
24h / 24,- EUR

mfg vom

showbee