Hallo Matthias,
ich lebe seit einem Jahr in einer neuen Stadt in einer Wohnung
vom Arbeitskollegen und zahle an ihn monatlich meine Miete.
Meine Frage lautet, ob ich einen Mietvertrag benötige, um beim
Finanzamt meine doppelte Haushaltsführung geltend machen zu
können. Wollen die wissen, wie viel Miete ich zahle?
Das kommt darauf an, welche Aufwendungen im Rahmen der doppelten HH-Führung Du als Werbungskosten geltend machst. Wenn Du die Kosten der Unterbringung nicht geltend machen willst, sondern bloß Heimfahrten, Mehraufwand für Verpflegung etc., spielt die Miete keine Rolle und muß dann auch nicht glaubhaft gemacht werden.
„Glaubhaft machen“ ist das Stichwort. Wenn Du in anderer Weise schlüssig zeigen kannst, welches Geld Du für das Mitwohnen bezahlt hast, braucht es keinen Vertrag. Es ist unüblich, aber zulässig, einen solchen Vertrag mündlich abzuschließen. Z.B. eine Reihe von Quittungen, Überweisungen mit Text „Mietbeteiligung“ etc. können auch belegen, daß Dir die Kosten tatsächlich entstanden sind (und darauf kommts an).
Du kannst folgendes tun: (1) Einkommensteuererklärung mit Aufwendungen für doppelte HH-Führung, aber ohne Miete, abgeben. (2) Wenn der Bescheid vorliegt, feststellen, ob überhaupt der Tatbestand der beruflich begründeten Doppelten HH-Führung anerkannt wird. (3) Erst dann mit Deinem Kollegen klarmachen, ob Du Vertrag, Quittungen usw. haben kannst. (3) Wenn ja, per Einspruch die Miete noch in Deine ESt-Veranlagung hineindrücken - Vorsicht! der Bescheid darf noch keine vier Wochen alt sein, damit das geht.
Wenn Du so vorgehst, gibts die Diskussion mit Deinem Kollegen nur dann, wenn Du den Nachweis überhaupt brauchen kannst. Aber auch in diesem Fall beachten: Kontrollmeldungen tauchen an den seltsamsten Orten und Zeitpunkten auf, Aufwand bei Dir ist erstmal Ertrag bei Deinem Kollegen. Es sei denn, Du hast ein Zimmer für Dich allein und Du zahlst nicht mehr als die nach Fläche umgelegten Kosten Deines Kollegen. Wenn er Einkünfte von Null aus der ganzen Chose hat, gibts keine Steuerhinterziehung, weil die Steuer auf Null auch Null ist.
Schöne Grüße
MM