Hallo,
muß ich eine Schenkung an mich(kostenlose Überlassung von Barmitteln ohne Rückzahlungsverpflichtung), durch einen Nichtdeutschen der ständig im Ausland lebt, hier in Deutschland versteuern? Wird diese Schenkung als sonstige Einnahme betrachtet? Wenn ja, warum?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Hallo Rainer,
muß ich eine Schenkung an mich(kostenlose Überlassung von
Barmitteln ohne Rückzahlungsverpflichtung), durch einen
Nichtdeutschen der ständig im Ausland lebt, hier in
Deutschland versteuern?
Ja, und zwar nach §1 (1) Nr. 2 in Verbindung mit §2 (1) Nr. 1 Satz 1 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz)
Wird diese Schenkung als sonstige
Einnahme betrachtet?
Nein
Du mußt den steuerpflichtigen Erwerb innerhalb von drei Monaten beim örtlich zuständigen Finanzamt anzeigen. Steuerfrei bleibt ein Betrag zwischen 5.200 Euro wenn Du nicht mit dem Schenkenden verwandt bist und 307.000 Euro wenn Du mit ihm verheiratet bist. Der Steuersatz auf den übersteigenden Betrag geht von 7 bis 50 Prozent je nach Verwandtschaftsgrad und Betrag des steuerpflichtigen Erwerbes.
Schöne Grüße
MM