Hab da mal ne Frage:
Ich trete am 01.11. meinen neuen Job an und ziehe am 15.10. in die neue Wohnung in Hamburg ein. Dann melde ich mich wohl am 16.10. beim Bürgeramt in HH offiziell an.
In meiner bisherigen Stadt melde ich mich kurz vorher ab.
Wer schickt mir die Lohnsteuerkarte zu? Macht das HH oder meine jetzige Stadt? Wann machen die das, die müsste doch vor dem 1.11. inner Post liegen oder?
Wer schickt mir die Lohnsteuerkarte zu? Macht das HH oder
meine jetzige Stadt? Wann machen die das, die müsste doch vor
dem 1.11. inner Post liegen oder?
Das wirst Du sehen Du bekommst die Lohnsteuerkarte von der Gemeinde zugeschickt, bei der Du zum Zeitpunkt des Datenabgleichs zwischen Einwohnermeldeamt und Druckerei gemeldet bist. Erfahrungsgemäß ist das immer ein paar Wochen vor dem Versand der Lohnsteuerkarte. Du wirst sicherlich wegen Deines Umzugstermins die Lohnsteuerkarte noch an die alte Adresse bekommen, ein Postnachsendeantrag ist also wichtig. Von welcher Gemeinde die Lohnsteuerkarte ursprünglich mal ausgestellt worden ist, ist übrigens völlig egal. Wichtig sind nur die steuerlichen Eintragungen wie Steuerklasse oder Freibeträge. Du gibst diese einfach Deinem Arbeitgeber ab mit dem Hinweis, dass sich Deine Adresse geändert hat und gut ist. Eventuelle spätere Änderungen von Freibeträgen oder anderen Angaben kannst Du auch auf dieser Karte machen lassen genauso wie Du sie am Jahresende mit Deiner Steuererklärung einreichst.
Wer schickt mir die Lohnsteuerkarte zu? Macht das HH oder
meine jetzige Stadt? Wann machen die das, die müsste doch vor
dem 1.11. inner Post liegen oder?
Hallo Volker,
vielleicht kriegst Du gar keine Lohnsteuerkarte mehr, wenn das Steueränderungsgesetz 2003 wirklich verabschiedet wird.
"Einführung elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen auf den Weg gebracht
Kabinett beschließt Steueränderungsgesetz 2003
Wieder einmal hat sich der Gesetzgeber die Modernisierung und Vereinfachung der Besteuerung zum Ziel gesetzt und dazu den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) vorgelegt, der heute im Bundeskabinett beschlossen wurde. Hauptinhalte des Gesetzentwurfs sind die Einführung elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen, die Abwicklung von Massenverfahren zum Familienleistungsausgleich, die gesetzliche Verankerung der
Verwaltungsauffassung zum anschaffungsnahen Aufwand, die Erteilung von Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne durch Banken sowie die Anpassung des Umsatzsteuerrechts und des Investitionszulagengesetzes an EU-Vorgaben.
Hervorzuheben ist, dass aus dem im Juli vorgelegten Referentenentwurf insbesondere das ursprünglich geplante und heftig kritisierte Ordnungsmerkmal für das Besteuerungsverfahren (einheitliches, unveränderbares und dauerhaftes Identifikationsmerkmal für jeden Steuerpflichtigen) gestrichen wurde.
Eckpfeiler des traditionellen Lohnsteuerverfahrens sind die Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuer-Anmeldung, der Ermäßigungsantrag und die Einkommensteuererklärung. Vorherrschendes Kommunikationsmedium ist das Papier. Mit den vorgesehenen Änderungen sollen die heutigen papiergebundenen Abläufe zukünftig weitgehend vollelektronisch abgewickelt werden. Wie bereits die Lohnsteuer-Anmeldungen, sollen auch die Lohnsteuerbescheinigungen von den Arbeitgebern künftig elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Damit entfällt das Aufkleben auf die Lohnsteuerkarte. Die Arbeitnehmer sollen einen Ausdruck dieser Daten erhalten, der in einfachen Fällen zur Veranlagung genutzt werden kann. Arbeitnehmer können so schneller einen Steuerbescheid - und ggf. eine Einkommensteuererstattung - erhalten."
Wart’s einfach mal ab. Steuerrechtsänderungen sind manchmal äußerst kurzfristig (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 30.12., gültig ab 01.01. des Folgejahrs )
naja, abwarten muss man noch, immerhin ist aus den letzten kabinettsbeschlüssen in sachen steuerrecht nur mettwurst im gesetzblatt angekommen. denk dran, erst noch der bundestag, dann der bundesrat (meistens mit nein) und dann der vermittlungsausschuss… da gibs noch viel zeit zu ändern
Hallo,
der genannte Zeitpunkt ist der 20.09.2003!
Wo du zu diesem Datum mit Hauptwohnung gemeldet bist, dort wird die Steuerkarte für das nächste Jahr ausgestellt. In der Regel passiert dies im automatisierten Verfahren, d.h. wenn du dort irgendwann mal angegeben hast, das du regelmässig eine Steuerkarte brauchst und wird per Post zugestellt.
Nachsendeantrag bei der Post ist von Vorteil !
Die Adresse auf der Karte MUSS NICHT geändert werden. Falls der CHEF drauf besteht, beim neuen Einwohneramt vorlegen dort wird die Adresse geändert.
Wegen evtl. Änderung der Karte -die auf Ereignissen beruhen die vor dem 01.01.2004 passieren- wegen Klasse, Kinderfreibetrag oder Religion ist dagegen die alte Gemeinde zuständig. Falls die nicht ändern will, dann bitte auf die ÖRTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT ansprechen.