StKlasse 3+5 = 660 Euro Nachzahlung ?

Von: , Frage gestellt am Mi, 8. Okt 2003

Hallo allerseits,

wieder einmal ist mein verbliebener Rest-Glaube in unsere deutsche Steuerlandschaft erschüttert worden. Folgender Fall:

Ehepaar, seit 2001 verheiratet, er 3, sie 5 (weil Ausbildung). StErklärung für 2002, d.h. keine Änderung von Steuerklassen oder anderem.

Er: ca. 30.000 Euro Einkommen, sie: ca. 6.000 Euro Einkommen. Die Gehälter sind ordnungsgemäß versteuert worden (definitiv kein Fehler), trotzdem kommt bei der gemeinsamen Veranlagung aufgrund der Steuererklärung 2002 eine Nachzahlung in Höhe von über 600 Euro, mitsamt einem Vorauszahlungsbescheid für 2004.

Ich hatte eigentlich immer gedacht, dass die Steuertabellen für 3 und 5 so aufgefasst sind, dass in keinem Fall eine Nachzahlung dabei heraus kommen kann. Auf Nachfrage beim Finanzamt wurde jedoch mitgeteilt, dass es durchaus dazu kommen kann; die Empfehlung lautet: "gehen Sie doch beide in 4, dann bekommen Sie wahrscheinlich sogar noch eine Rückzahlung". **grrrr.....**

Klar, jetzt sind sie einmal drin und kommen so schnell nicht wieder raus. Aber letztendlich heisst das doch mal wieder, nie eine Steuererklärung abgeben, wenn man nicht dazu verpflichtet ist oder schon - mit entsprechendem Programm - eine Rückzahlung errechnet hat, oder ?

Gruß
Jürgen

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Minuten 0 hilfreich
    Re: StKlasse 3+5 = 660 Euro Nachzahlung ?

    Hallo Jürgen,

    leider ist man verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn man die Kombination III/V gewählt hat. Eine Rückzahlung ist natürlich immer bitter. Hatte das Ehepaar wirklich keine weiteren Einnahmen, auch keine Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt o.ä.? Denn auch diese "Sozialleistungen" werden unter Progressionsvorbehalt mitversteuert.
    Ich habe im Laufe meines Berufslebens (ich bin Steuerfachangestellte) leider lernen müssen, dass Steuerrecht nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat. Und mit logischem Denken kommt man bei dem Gesetzesdschungel auch nicht immer weiter. Was in dem einem Fall sinnvoll ist, muss in einem anderen noch lange nicht sinnvoll sein.
    Augen zu und durch lautet das Motto. Gruss Sally

  2. Antwort von nach 39 Minuten 0 hilfreich
    Re: StKlasse 3+5 = 660 Euro Nachzahlung ?

    Hallo ,

    ich bin zwar kein Steuerexperte, aber m.W. kann es durchaus passieren, dass bei III/V eine Nachzahlung erfolgt (Ein Freund hat das Problem seit Jahren).
    Es kann sogar passieren, dass das FA zusätzlich zum Steuerabzug durch den Arbeitgeber eine Vorauszahlung zur Nachzahlung verlangt.
    Die Gefahr ist wohl um so größer, je weiter die Einkommen auseinanderdriften.
    Lediglich bei IV/IV kann dir das mW nicht passieren, dafür zahlen beide eine sehr hohe Vorausleistung, die ihr euch im Jahresausgleich wieder zurückholen könnt.

    Gruß
    HaWeThie

  3. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: StKlasse 3+5 = 660 Euro Nachzahlung ?

    Das mit eurer Nachzahlung hängt glaube mit zweierlei zusammen:

    1. Bei der 3/5 ist es ja so, dass zunächst die 3 alle Freibeträge (von der Werbungskosten und Sonderausgaben) bekommt. Bei den Sonderausgaben für die Vorsorgeleistungen gibt es gewisse Grenzen und es wird zunächst erst mal angenommen, dass beide Eheleute die Grenzen auch erreichen. Wenn aber einer, i.d.R. die 5 dann so wenig verdient, dass die Grenzen nicht erreicht werden, muss man entsprechend nachzahlen.
    Vielleicht überprüft ihr bei der nächsten Steuererklärung mal, ob ihr nicht noch weitere Personenversicherungen habt als nur die Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber abzieht. Z.B. Haftpflichversicherung auch den Anteil der KfZ-Versicherung zur Haftpflicht, Unfallversicherung, Lebensversicherung.

    2. Dann hängt das auch mit der Steuerprogression zusammen, denn die Steuerkurve steigt ja erst flach, dann steiler und dann wieder flacher. Wenn der eine mit seinem Einkommen im unteren flachen Bereich liegt und der andere im oberen, dann liegt euer Durchschnittseinkommen pro Nase aber im steilen Bereich.

    Vielleicht zum Trost: Als verheiratete zahlt ihr immer noch weniger Steuern als die Ledigen.

  4. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: StKlasse 3+5 = 660 Euro Nachzahlung ?

    hi,

    die berechnung scheint korrekt, wenn ich die 36000 brutto p.a. annehme, dann werbungskosten und sonderausgaben abziehe, komme ich auf ein zu versteuerndes einkommen von ca. 29460 EUR (schau mal in den bescheid!).

    die steuer darauf ist 3575 EUR zzgl. soli & kirche.

    bei 2500,- in der klasse III werden nur 181 LSt und bei 500,- in der V nur 82 LSt vorausbezahlt, macht alleine bei der est ein manko von 420 EUR. dazu kommen noch soli & ggf. kirchensteuer.

    ggf. mal sonderausgaben und werbungskosten prüfen, vielleicht gibts da ja beträge über den pauschbetrag anzusetzen. also schnell prüfen, bevor die einspruchsfrist abläuft.

    mfg vom

    showbee

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!