StKlasse 3+5 = 660 Euro Nachzahlung ?
Von: , Frage gestellt am Mi, 8. Okt 2003
Hallo allerseits,
wieder einmal ist mein verbliebener Rest-Glaube in unsere deutsche Steuerlandschaft erschüttert worden. Folgender Fall:
Ehepaar, seit 2001 verheiratet, er 3, sie 5 (weil Ausbildung). StErklärung für 2002, d.h. keine Änderung von Steuerklassen oder anderem.
Er: ca. 30.000 Euro Einkommen, sie: ca. 6.000 Euro Einkommen. Die Gehälter sind ordnungsgemäß versteuert worden (definitiv kein Fehler), trotzdem kommt bei der gemeinsamen Veranlagung aufgrund der Steuererklärung 2002 eine Nachzahlung in Höhe von über 600 Euro, mitsamt einem Vorauszahlungsbescheid für 2004.
Ich hatte eigentlich immer gedacht, dass die Steuertabellen für 3 und 5 so aufgefasst sind, dass in keinem Fall eine Nachzahlung dabei heraus kommen kann. Auf Nachfrage beim Finanzamt wurde jedoch mitgeteilt, dass es durchaus dazu kommen kann; die Empfehlung lautet: "gehen Sie doch beide in 4, dann bekommen Sie wahrscheinlich sogar noch eine Rückzahlung". **grrrr.....**
Klar, jetzt sind sie einmal drin und kommen so schnell nicht wieder raus. Aber letztendlich heisst das doch mal wieder, nie eine Steuererklärung abgeben, wenn man nicht dazu verpflichtet ist oder schon - mit entsprechendem Programm - eine Rückzahlung errechnet hat, oder ?
Gruß
Jürgen
