Studentin und freiberufl. Journalistin

Hallo w-w-w-Gemeinde,

es ist zwar noch etwas Zeit bis dahin, aber ich zerbreche mir bereits jetzt den Kopf über meine Einkommenssteuererklärung für 2003. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Zuerst sag ich euch mal, wer ich bin/was ich mache und dann stell ich meine Fragen:

Ich habe bis einschließlich Feb 2003 festangestellt und hauptberuflich in einer Münchener Online-Redaktion gearbeitet. Da ich aber aus privaten Gründen ins Rhein-Main-Gebiet ziehen wollte (Freund lebt dort - Beziehung ging so schon fast drei Jahre), aber keinen Job fand, habe ich in Wiesbaden mit einem Studium begonnen (Medienwirtschaft).

Da ich ja auch von etwas leben muss, habe ich seit März bei meinem bisherigen Arbeitgeber einen Freiberufler-Vertrag (journalistische Tätgkeiten) über 50 Stunden/Monat und ein festgelegtes Honorar. Zudem zahle ich monatlich 7% Umsatzsteuer ans Finanzamt.

Nun meine Fragen:

  1. Kann ich den Umzug absetzen? (ich bin nicht umgezogen, um zu studieren, sondern studiere, damit ich umziehen konnte)

  2. Gelte ich jetzt als Freiberufler oder als Studentin oder ist das für die Einkommenssteuer egal?

  3. Falls ich als Freiberufler gelte: Ist mein Studium (übrigens nicht das Erststudium, aber das erste Studium, das ich (hoffentlich) beende) als Fort-/Ausbildung absetzbar?

  4. Ich zahl bei meiner Krankenkasse den Satz für Studenten (rund 55 Euro/Monat). Ist das auch absetzbar?

  5. Gibt’s noch was zu beachten?

Mit fällt sicher noch was ein, das ich dann ergänze.

Und noch etwas: Ein Mitstudent möchte mit mir in Sachen Webdesign zusammenarbeiten. Fällt Webdesign unter die Freiberufler-Klausel (also kein Gewerbeschein und 7% Umsatzsteuer - die Frage gilt jetzt eher für ihn, da er die Rechnungen stellen wird)? Und wie rechnet er meine Mitarbeit ab (auf legalem Wege versteht sich)? Schreib ich ihm ne Rechnung?

Schonmal vielen, vielen Dank für eure Antworten!

Ich habe bis einschließlich Feb 2003 festangestellt und
hauptberuflich in einer Münchener Online-Redaktion gearbeitet.
Da ich aber aus privaten Gründen ins Rhein-Main-Gebiet ziehen
wollte (Freund lebt dort - Beziehung ging so schon fast drei
Jahre), aber keinen Job fand, habe ich in Wiesbaden mit einem
Studium begonnen (Medienwirtschaft).

Da ich ja auch von etwas leben muss, habe ich seit März bei
meinem bisherigen Arbeitgeber einen Freiberufler-Vertrag
(journalistische Tätgkeiten) über 50 Stunden/Monat und ein
festgelegtes Honorar. Zudem zahle ich monatlich 7%
Umsatzsteuer ans Finanzamt.

Nun meine Fragen:

  1. Kann ich den Umzug absetzen? (ich bin nicht umgezogen, um
    zu studieren, sondern studiere, damit ich umziehen konnte)

Den Umzug kannst Du dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen, wenn ein Zusammenhang mit den beruflichen Einnahmen besteht.

Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sind Kosten eines Studiums unter bestimmten Voraussetzungen Fortbildungskosten und damit als Werbungskosten voll abzugsfähig (im Gegensatz zur beschränkten Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten). Da das von Dir beschriebene Studium zu Deinem Beruf paßt, könnte ich mir einen derartigen Zusammenhang durchaus vorstellen.

  1. Gelte ich jetzt als Freiberufler oder als Studentin oder
    ist das für die Einkommenssteuer egal?

Für die Einkommensteuer sind relevant:
a) Deine Einnahmen, die Du aus der Arbeitnehmertätigkeit und als Freiberuflerin erzielt hast,
b) Deine Ausgaben im Zusammenhang mit den obigen Einnahmen, die Du als Werbungskosten oder Betriebsausgaben gegenrechnen kannst
c) Deine sonstigen privaten Ausgaben (Versicherungen etc.). Hierzu würden auch die Studienkosten zählen, wenn diese nicht als Betriebsausgaben anerkannt würden.

  1. Falls ich als Freiberufler gelte: Ist mein Studium
    (übrigens nicht das Erststudium, aber das erste Studium, das
    ich (hoffentlich) beende) als Fort-/Ausbildung absetzbar?

s.o.

  1. Ich zahl bei meiner Krankenkasse den Satz für Studenten
    (rund 55 Euro/Monat). Ist das auch absetzbar?

ja, im Rahmen der beschränkt abziehbaren Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben)

Und noch etwas: Ein Mitstudent möchte mit mir in Sachen
Webdesign zusammenarbeiten. Fällt Webdesign unter die
Freiberufler-Klausel (also kein Gewerbeschein und 7%
Umsatzsteuer - die Frage gilt jetzt eher für ihn, da er die
Rechnungen stellen wird)? Und wie rechnet er meine Mitarbeit
ab (auf legalem Wege versteht sich)? Schreib ich ihm ne
Rechnung?

In aller Kürze:

Ob er als Freiberufler oder als Gewerbetreibender einzuordnen ist, bestimmt sich nach dem Einkommensteuergesetz. Grundsätzlich gilt hierzu: Dominiert die künstlerische Seite der Tätigkeit, dann ist Freiberuflichkeit zu bejahen. Im Zweifel wird das Finanzamt hierzu ein Gutachten einholen. Die Sache wird aber erst dann interessant, wenn der Gewinn Deines Mitstudenten über 24.000 Euro jährlich liegt.

Der Umsatzsteuersatz für die Leistungen bestimmt sich nach dem Umsatzsteuergesetz. Der ermäßigte Steuersatz ist hier auf urheberrechtlich geschützte Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst anzuwenden.
Die allgemeine Beschreibung Webdesign reicht zur Beurteilung nicht aus.

Eure gegenseitigen Leistungen könnt Ihr mit gegenseitigen Rechnung „ganz normal“ abrechnen.

Schonmal vielen, vielen Dank. Sollte ich noch Fragen haben, melde ich mich nochmal.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Neue Fragen
Hallo nochmal,

beim Durchlesen des „Ratgeber Freie“ sind noch ein paar Fragen aufgekommen:

Bin ich nun haupt- oder nebenberuflich journalistisch tätig? Mir selbst isses eigentlich klar: Ich studieren und mein Job hält mich über Wasser. Aber sieht das das Gesetz auch so?

Muss ich mich eigentlich noch anderweitig versichern als nur über die Krankenversicherung? KSK vielleicht?

Falls es hilft, hier meine Einkünfte: Jan. und Feb 03 noch Arbeitnehmer (je 2.500 € brutto). Jetzt 900 €/Monat von einem Arbeitgeber für freiberufliche journalistische Tätigkeit. Ausgaben setz ich bei meiner Umsatzsteuer-Voranmeldung keine an.

Soviel für heute und danke schonmal.

P.S…: Zu guter Letzt: Hat das Finanzamt seine Sprechstunden auch dafür eingerichtet, dass ich denen all diese Fragen stellen könnte oder muss ich mir für sowas schon nen Steuerberater nehmen?