Hallo,
ich habe eine Homepage für ein österreichiches Hotel erstellt.
Welche Umsatzsteuer muß ich in der Rechnung nach Österreich ausweisen?
Danke im Voraus!
Jörg
Hallo!
Das Programmieren ist eine sonstige Leistung, die hier an einen anderen Unternehmer ausgeführt wird.
Es liegt speziell eine Leistung i. S. d. §3a Abs.4 Nr.14 UStG vor, so dass der Ort nach § 3a Abs.3 S.1 bzw. S.2 UStG dort liegt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Das ist nach deiner Darstellung in Österreich (Hotelbetrieb).
Eine für Zwecke der USt als in Österreich ausgeführt zu behandelnde Leistung unterliegt nicht der deutschen Umsatzsteuer. Also keine Rechnung mit Ausweis deutscher Umsatzsteuer.
Vermutlich gibt es in Östereich analog zur deutschen Rechtslage in diesen Fällen eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, so dass Du eine Nettorechnung stellen musst.
Ciao!
Nemo
Danke Nemo, hilft mir schon weiter!
Es ergibt sich aber noch eine Frage:
Ich habe in Übereinkunft mit meinem österreichichen Partner auf meinen
Namen bei einem deutschen Provider die Homepage „laufen“,
bekomme also eine Rechnung inkl. Umsatzsteuer!
Wie verbuche ich diese, wenn ich sie nicht nach Österreich
weiterbelaste?
Danke für Eure Infos!
Jörg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Das Programmieren der Seite und das Zurverfügungstellen des Webspaces durchn einen Provider sind völlig unterschiedliche Leistungen. Da Du im eigenen Namen aufgetreten bist, bist Du der Leistungsempfänger und kannst (vorausgesetzt, Du bist kein Kleinunternehmer) die ausgewiesene deutsche Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.
Du überläßt nun im Rahmen deines Unternehmens den Webspace (wie bei Untervermietung) an den österreichischen Vertragspartner. Dafür sollte m. E. das gleiche gelten wie für die Homepageprogrammmierung (elektronische Dienstleistung Servernutzung).
Ciao!
Nemo