Hallo Sally,
ich habe folgende Frage(n)
Mein Verlobter wohnt zur Zeit noch in Belgien (bereits seit 13
Jahren), ist Deutscher und hat dort sein Studium beendet und
danach natürlich regelmäßig gearbeitet und natürlich auch
fleißig in die Rentenversicherung etc. einbezahlt. Nun möchte
er wieder zurück nach Deutschland und hier endlich mit mir
zusammenziehen.
Wie müssen wir vorgehen, was die Steuer, Rente etc. angeht?
Zuerst die Rentenversicherungsbeiträge: Die lassen sich grundsätzlich trotz EG und allerlei Abkommen (noch) nicht übertragen. Die Mindest-Beitragsdauer für die minimale gesetzliche Altersrente ist national unterschiedlich geregelt, das ist zunächst etwas für den belgischen Rentenversicherungsträger. In einzelnen Ländern besteht für Ausländer die Möglichkeit einer teilweisen oder ganzen Rückerstattung der Beiträge, wenn man im Gegenzug den definitiven Verzicht auf alle zukünftigen Ansprüche erklärt. In diese Richtung wäre bei der belgischen Sécu zu fragen.
Kann er im nächsten Jahr für dieses Jahr dann bereits Steuern
absetzen (für z.B. Bewerbungskosten etc?).
Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wirkt sich immer bloß der Aufwand aus dem gleichen Kalenderjahr aus. Das läßt sich aber u.U. bisschen steuern: Dauernder Aufenthalt am 31.12.2003 in D = unbeschränkte ESt-Pflicht in D >> Aufwendungen aus 2003 ansetzbar, wenn auch in D Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in 2003. Wenn keine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit 2003 in D, können auch keine Werbungskosten aus 2003 geltend gemacht werden. (Werbung heißt hier nicht „Reklame“, sondern „Aufwand, um etwas zu erhalten“.)
Muss er in Belgien
und hier Lohnsteuererklärungen abgeben?
Einkommensteuererklärungen: Ja, wenn der auf Dauer angelegte Umzug vor Ende des Jahres stattfindet. Laut Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Belgien unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nur in dem Land, wo Wohnsitz oder dauernder Aufenthalt am 31.12. war, auch wenn Aufenthalt in Belgien mehr als die Hälfte des Jahres. Aber Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind in B steuerpflichtig, soweit in B erzielt. In der Praxis ist es sinnvoll, zuerst die belgische Steuererklärung zu machen (Vorsicht, von vornherein auf den Wohnsitzwechsel hinweisen, weil einiges dann anders behandelt wird). Dann ist es viel einfacher, die belgischen Einkünfte und die in Belgien bezahlte Steuer in der deutschen Erklärung unterzubringen.
Werden die
Rentenbeiträge nach Deutschland übertragen?
Nein, s.o. - aber möglicherweise gibt es Wege, sie nicht in den Kamin zu schreiben >> belgische Sécu befragen.
Was showbee schon gesagt hat: Doppelbesteuerungsabkommen sind ein Spezialgebiet, was in der Regel bloß grenznah niedergelassene Steuerberater beherrschen. In Hessen wohnt ihr ein Stück weit von der Grenze weg. Hier ist das Frankfurter Branchentelefonbuch der Schlüssel: Dort sitzen jede Menge international operierende Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, von denen sich die meisten auch mit Einkommensteuerfällen beschäftigen, und die den Vorteil haben, daß sie ständig mit DBA-Fragen zu tun haben und auch Partner in Brüssel kontaktieren können. Vorsicht! WPs sind gut bezahlte Leute und die StB-Gebührenverordnung ist aus Gummi, vorher nach dem ca.-Honorar fragen!
Schöne Grüße
Martin May